☎ Anwaltshotline “Miete”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Die telefonische Rechtsberatung zum Thema “Miete” hilft Rechtssuchenden bei allen mietrechtlichen Problemen. Falls Sie Fragen rund um den Mietvertrag, die Kündigung, die Mieterhöhung oder die Nebenkostenabrechnung haben, sollten Sie einen kompetenten Anwalt über die “Anwaltshotline Mietrecht” kontaktieren.

Wichtige Stichpunkte zur Miete

  • Mietminderung
  • Mieterhöhung
  • Mietvertrag
  • Mietspiegel
  • Kaltmiete

Zu jedem der oben aufgeführten Stichpunkte erhalten Sie umfangreiche „telefonische Rechtsberatung zur Miete“. Rufen Sie hierfür gleich die „Hotline Miete“ an!

Sobald Mieter und Vermieter einen Mietvertrag abschließen, treten beiderseitig bestimmte Rechte und Pflichten in Kraft. Der Vermieter ist beispielsweise dazu verpflichtet, seinem Mieter die Mietsache zum Gebrauch zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug dafür muss der Mieter einen Mietzins entrichten. Die Höhe der Miete ist vertraglich festgesetzt. Zu unterscheiden sind Kaltmiete und Warmmiete. Bei der Kaltmiete handelt es sich lediglich um die Grundmiete, in der Instandhaltungs- und Verwaltungskosten enthalten sind. Die Warmmiete beinhaltet zusätzlich Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten. Rechtsgrundlagen für Mietangelegenheiten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter den Paragraphen 535 bis 580 zu finden.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Dabei gilt es zu beachten, dass der Mangel nicht unerheblich sein darf, der Mieter diesen nicht schuldhaft verursacht und der Mieter bei Vertragsunterzeichnung noch nichts von diesem Mangel gewusst hat. Berechtigte Gründe für eine Mietminderung sind zum Beispiel Schimmel und Lärmbelästigung. Der Vermieter hat grundsätzlich das Recht, die Miete zu erhöhen. Die Mieterhöhung muss jedoch gesetzlichen Vorgaben genügen und darf unter anderem nicht deutlich über dem ortsüblichen Mietspiegel liegen und innerhalb der letzten drei Jahre nicht um mehr als 20 Prozent angestiegen sein.

Haben auch Sie Fragen zu ihrer Nebenkostenabrechnung oder einer Mieterhöhung? Zögern Sie nicht, sondern greifen Sie zum Hörer, wählen Sie die Nummer der “Hotline Miete” und lassen Sie einen unserer qualifizierten Rechtsanwälte Ihre mietrechtliche Frage beantworten. Am besten legen Sie im Vorfeld schon alle relevanten Unterlagen für das Gespräch bereit.

Schriftliche Rechtsberatung zur Miete

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.