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Interessantes zur Instandhaltung

  • Schönheitsreparaturen
  • Kleinreparaturklausel
  • Modernisierung
  • Mieterhöhung
  • Renovierung

In § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist festgelegt: „Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“ Verschlechtert sich der Zustand der Mietwohnung, des Hauses oder anderer angemieteter Anlagen (zum Beispiel Garage, Hof, Garten), hat der Vermieter für die Instandhaltung zu sorgen und auch die dabei anfallenden Kosten zu übernehmen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Verschlechterung Schuld eines Mieters ist. In diesem Fall geht die Mängelbeseitigung auf Kosten des Mieters. Selbst durchzuführen braucht er die Reparaturen jedoch nicht.

Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Anlagen für die Mieter sicher und gefahrlos zu nutzen sind. Das bedeutet, dass defekte Beleuchtung umgehend zu ersetzen ist, Beschädigungen an Treppen und Treppengeländern auszubessern und Haustür sowie Wohnungstüren mit Sicherheitsschlössern auszustatten sind.

Schwierig ist oft die Abgrenzung zwischen Maßnahmen zur Instandhaltung oder Modernisierung. Nicht selten versuchen Vermieter, über Instandhaltungsmaßnahmen bei ihren Mietern eine Mieterhöhung durchzusetzen, und zwar mit dem Argument, dass es sich um Modernisierungsmaßnahmen handle, die den Wohnwert für die Mieter verbessern. Hier sollten sich Mieter nicht alles gefallen lassen und im Zweifelsfall professionellen Rechtsrat einholen. Klären Sie ab, ob es sich tatsächlich um eine Modernisierungsmaßnahme oder eine einfache Instandhaltung handelt. Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen können nicht auf die Miete umgelegt werden. Beliebt ist auch die sogenannte Kleinreparaturklausel im Mietvertrag. Durch diese Regelung können Vermieter die Kosten für kleinere Reparaturen am Mietobjekt auf den Mieter umlegen. Streitig kann dabei mitunter sein, wie hoch die Ausgaben für den Mieter maximal sein dürfen.

Rechtsberatung erhalten Sie bei unserer exklusiven „Anwaltshotline Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht“ – schnell und zum kleinen Preis. Stellen Sie einem erfahrenen Rechtsanwalt Ihre Fragen und halten Sie beim Telefonat wichtige Unterlagen griffbereit.

Schriftliche Rechtsberatung zur Instandhaltung

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