☎ Anwaltshotline “Hausverwaltung”

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  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

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  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

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Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Hausverwaltung dient der „Beratung zur Hausverwaltung”! Über die “Hotline Hausverwaltung” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zur Hausverwaltung

  • Betriebskostenabrechnungen
  • Mietverwaltung
  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • Mischverwaltung

Als Hausverwaltung wird die kaufmännische und/oder technische, administrative Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern, Wohnungen und anderen Objekten bezeichnet. Begrifflich von der mietobjektsbezogenen Hausverwaltung abzugrenzen ist die Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung). Diese hat die Verwaltung von (gemeinschaftlichem) Wohneigentum zum Gegenstand. Wird sowohl eine Mietverwaltung als auch eine WEG-Verwaltung von einer Person oder Firma ausgeübt, liegt eine Mischverwaltung vor. Die beiden Verwaltungsarten sind in diesem Fall jedoch streng voneinander zu trennen. Die Verwaltung von Gewerbeimmobilien wird in der Regel unter dem Begriff Propertymanagement (kaufmännisch) oder Facilitymanagement (technisch) zusammengefasst.

Ein konkreter, gesetzlich verankerter Rahmen für die Tätigkeit einer Hausverwaltung fehlt in Deutschland. Die Aufgabengebiete der Hausverwaltung lassen sich grob in einen kaufmännischen und einen technischen Bereich unterteilen. Zum kaufmännischen Bereich gehört beispielsweise die Verwaltung des Geldverkehrs, die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen für Mieter, die Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete, Abnahme und Übergabe der Mietsache, die Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen und das Beschwerdemanagement. In den technischen Bereich Fallen Aufgaben wie die Durchführung von Modernisierungen, die Durchführung und Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen und die Überwachung von Dienstleistern (Gartenpflege, Reinigung, etc.).

In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen für den Beruf Hausverwalter (Immobilienverwalter). Ein entsprechendes Gesetz ist allerdings in Vorbereitung – es soll durch die Festsetzung verbindlicher Regelungen zu einer Professionalisierung der Branche und zu größerer Transparenz für Kunden von Hausverwaltungen führen.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zur Hausverwaltung

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