☎ Anwaltshotline “Kunstfehler”

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Sie sind mit der Behandlung durch Ihren Arzt nicht zufrieden? Bei einem ärztlichen Eingriff kam es zu Komplikationen? Welche Rechte Sie als Patient haben und ob Sie rechtliche Schritte gegen den behandelnden Arzt einleiten können, weiß nur ein Rechtsanwalt, der Erfahrungen im Medizinrecht hat. Über unsere „Hotline Medizinrecht“ stehen Ihnen unsere Anwälte gern zur Verfügung.

Interessantes zum Kunstfehler

  • Operation
  • Arzt
  • Behandlung
  • Aufklärungspflicht
  • Schadenersatz

Ärztepfusch – was nun? Was können Sie tun, wenn Sie nach einer ärztlichen Behandlung nicht mit dem Ergebnis zufrieden sind? Ihr Arzt hat eine falsche Diagnose gestellt oder Ihnen eine Behandlung verschrieben, die ohne Erfolg blieb? Die empfohlenen Medikamente haben Ihr Leiden verschlimmert anstatt es zu lindern? Oder wurden Sie vor einer Operation nicht ausreichend über bestehende Risiken informiert?

Allgemein gilt: Der Arzt hat seine Patienten nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu versorgen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Arzt und Patient einvernehmlich etwas anderes vereinbart haben. Beide Parteien stehen in einem Rechtsverhältnis zueinander, bei einer ärztlichen Behandlung besteht zwischen beiden ein Behandlungsvertrag gemäß § 630a BGB.

Problematisch wird es dann, wenn der Behandelnde, also zum Beispiel ein Arzt oder Therapeut, seiner Pflicht nicht nachkommt und dem Patienten dadurch ein Schaden entsteht. Dann kann der Geschädigte unter Umständen Schadenersatz gegen den Arzt geltend machen. Eventuell droht diesem sogar der Entzug der ärztlichen Approbation.

Wenn man als Patient gegen seinen behandelnden Arzt rechtliche Schritte unternehmen möchte, ist der Blick in die eigene Patientenakte unerlässlich. Es muss bewiesen werden, dass der Patient durch ein allgemeines Behandlungsrisiko zu Schaden gekommen ist, das für den Behandelnden voll beherrschbar war. Ein Kunstfehler kann für einen Arzt sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen haben. Hier kommt nicht nur ein Verstoß gegen den Behandlungsvertrag, sondern unter Umständen auch die Verwirklichung einer Straftat infrage.

Holen Sie sich nach einer fehlerhaften Behandlung Hilfe beim Rechtsanwalt – der Fachmann unterstützt Sie dabei, sich bei einem Kunstfehler gegen den Verantwortlichen zu wehren und für Ihr Recht zu kämpfen. Eine erste Anlaufstelle bieten wir Ihnen mit unserer „Hotline Medizinrecht“: Hier haben Sie die Möglichkeit, direkt über das Telefon mit einem Anwalt zu sprechen und verlässliche Informationen einzuholen.

Schriftliche Rechtsberatung zum Kunstfehler

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.