☎ Anwaltshotline “Pressefreiheit”

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Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Pressefreiheit dient der „Beratung zur Pressefreiheit”! Über die “Hotline Pressefreiheit” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zur Pressefreiheit

  • Meinungsfreiheit
  • Zensur
  • Grundgesetz
  • Grundrecht

Die Pressefreiheit bezeichnet das Recht, Meinungen, Ansichten, Tatsachen, etc. durch Presseerzeugnisse kundzutun. Die Pressefreiheit ist eine Ausprägung der Meinungsfreiheit und daher ein wichtiges Grundrecht. In Deutschland wird die Pressefreiheit durch Art.5 Abs.1 Grundgesetz gewährleistet: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Art.5 Abs.2 Grundgesetz sieht Einschränkungen für die Pressefreiheit vor: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Allgemeine Gesetze sind in diesem Kontext nur diejenigen Gesetze, die sich nicht gegen bestimmte Meinungsäußerungen richten, also insbesondere Strafgesetze, die Richter- und Beamtengesetze und die allgemeinen Polizeigesetze. Immer wieder kam es in der Vergangenheit im Zuge von Gesetzgebungsvorhaben zu Kontroversen, weil eine Einschränkung der Pressefreiheit durch die Gesetze befürchtet wurde. Zuletzt war dies beim mittlerweile wieder außer Kraft getretenen Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) der Fall. Es bestand zwischen dem 23. Februar 2010 und dem 29. Dezember 2011.

Verschiedenen Reporterorganisationen zufolge ist die Pressefreiheit weltweit nur eingeschränkt garantiert. Übereinstimmend wird insbesondere für Afrika und Asien flächendeckend die starke Eingeschränktheit bzw. das Fehlen der Pressefreiheit konstatiert. Je nach angelegtem Maßstab betonen entsprechende Organisationen jedoch, dass auch in Teilen Europas, Mittel- und Südamerikas sowie in den USA teilweise Einschränkungen der Pressefreiheit zu beobachten seien.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zur Pressefreiheit

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