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Interessantes zum Computerrecht

  • Internet
  • Webseite
  • Internetauktion
  • Datenschutz
  • Computerkriminalität
  • elektronischer Geschäftsverkehr

Das Computerrecht ist eine Querschnittsmaterie, die verschiedene Regelungen aus dem Zivilrecht, Europarecht, Urheberrecht, Patentrecht, Strafrecht sowie den elektronischen Geschäftsverkehr betreffend umfasst. Geregelt werden die Rechtsverhältnisse bei der Nutzung informationstechnologischer Dienste und Technologien wie Software, Hardware oder das Internet.

Zur Regelung der Rechtsverhältnisse in diesem Bereich hat sich in den letzten Jahrzehnten ein umfassendes Vertragsrecht herausgebildet, um den individuellen Anforderungen dieses Rechtsgebiets nachzukommen. Verschiedene Vertragsmodelle wie beispielsweise Softwarelizenzvertrag, Internetvertrag, SaaS-Vertrag, Domainbeschaffungsvertrag oder Web-Hosting-Vertrag stehen hier zur Regelung von Rechtsbeziehungen zur Verfügung.

Das Computerrecht umfasst darüber hinaus auch Sonderstrafrecht, also solche Delikte, die mithilfe von Informationstechnologie begangen werden. Dabei handelt es sich unter anderem um Computersabotage, Computerbetrug, Computerspionage, die Fälschung technischer Aufzeichnungen oder Urkundenfälschung. Auch die Datenveränderung sowie die unerlaubte Verwertung von Computerprogrammen zählen dazu. Hier bildet sich eine Schnittstelle zum Urheberrecht. Auch Computerprogramme unterliegen dem Urheberrecht und gelten somit als urheberrechtlich geschützte Werke. Wird eine Software widerrechtlich durch einen Dritten gebraucht, kann der Urheber dagegen gerichtlich vorgehen. Zudem ist Computertechnologie patentfähig. Darunter fällt nicht nur Hardware, sondern auch Software (Softwarepatent beziehungsweise computerimplementierte Erfindung).

Ebenso umfasst das Computerrecht den elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce). Wird ein Unternehmer durch die Nutzung von Telekommunikation oder Telemedien geschäftlich tätig, gelten für Ihn Sonderpflichten gegenüber seinen Kunden. So hat der Verbraucher bei einem Kauf über das Internet ein Rückgaberecht und kann die Kaufsache innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen an den Unternehmer zurückschicken. Weitere Sondervorschriften sind unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Telemediengesetz geregelt.

Sie sind unsicher, welche Rechte oder Pflichten Sie bei einem Kauf oder Verkauf über das Internet haben? Sie möchten sich über den Gestaltungsspielraum beim Abschluss eines Softwarevertrages oder Internetvertrages informieren? Ihnen wird eine Straftat zur Last gelegt? Schnelle Abhilfe bietet Ihnen die „Hotline IT-Recht und Computerrecht“. Hier können Sie direkt mit einem erfahrenen Rechtsanwalt in Verbindung treten und Ihre Fragen stellen. Ein Anruf genügt.

Schriftliche Rechtsberatung zum Computerrecht

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