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Über die Anwaltshotline Insolvenzrecht beantwortet ein fachkundiger Anwalt alle Ihre Fragen rund um das Insolvenzrecht ausführlich und individuell. Rufen Sie gleich an, um Auskunft zu Ihrem Rechtsanliegen zu erhalten!

Wichtige Stichpunkte zum Insolvenzrecht

  • Bankrott
  • Insolvenzverfahren
  • Insolvenzverordnung
  • Insolvenzverschleppung
  • Restschuldbefreiung
  • Zahlungsunfähigkeit
  • Zwangsvollstreckung

Qualifizierte Anwälte leisten zu allen genannten Bereichen kompetente Rechtsberatung zum Insolvenzrecht. Nutzen Sie die Hotline Insolvenzrecht und ein erfahrener Rechtsanwalt beantwortet Ihnen jede Frage zu diesem Gebiet.

Das Insolvenzrecht umfasst die rechtlichen Normen, die in Zusammenhang mit der Zahlungsunfähigkeit natürlicher und juristischer Personen stehen. Kann ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, hat das sowohl für ihn als auch für den Gläubiger Folgen.

Das Insolvenzverfahren

Kennzeichen einer Insolvenz sind Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit und akute Zahlungsunfähigkeit. Ziel der insolvenzrechtlichen Bestimmungen ist es, die Forderungen der Gläubiger zu begleichen. Gesetzlich verankert ist das Insolvenzrecht in der Insolvenzverordnung (InsO). Dort werden zwei Arten von Insolvenzverfahren unterschieden: Das Regelinsolvenzverfahren und das Verbraucherinsolvenzverfahren. Ersteres wird bei Zahlungsunfähigkeit von juristischen Personen und selbstständig tätigen Einzelpersonen angewendet; letzteres bei natürlichen Personen.

Innerhalb eines Insolvenzverfahrens wird das Vermögen des Schuldners, die sogenannte Insolvenzmasse, ermittelt und verwertet, um die Kosten für den Insolvenzverwalter zu decken und offene Zahlungen zu tilgen. Durch richterlichen Beschluss können Wertgegenstände und Immobilienobjekte mittels Zwangsvollstreckung oder Zwangsversteigerung veräußert werden. Der Betroffene muss außerdem alle Einnahmen abführen, die über die Sicherung seines Lebensunterhalts hinausgehen, um die bestehenden Schulden zurückzuzahlen.

Die Insolvenz abwenden

Meldet ein Unternehmer einen Insolvenzgrund zu spät an, kann ihm Insolvenzverschleppung vorgeworfen werden, die nach deutschem Recht eine Straftat darstellt und gegebenenfalls zu einem Verfahren führt. Durch Verhandlungen mit Gläubigern, eine Bürgschaft, Sanierungsmaßnahmen und die Aufstellung von Kostenersparnissen mit Hilfe eines Schuldenberaters kann eine Insolvenz unter Umständen abgewendet werden. Bei einem laufenden Insolvenzverfahren gibt es für Privatpersonen nach einer bestimmten Wohlverhaltensphase die Möglichkeit der Restschuldbefreiung.

Wenn Ihnen die Insolvenz droht oder Sie sich bereits in einem Insolvenzverfahren befinden und rechtlichen Beistand benötigen, zögern Sie nicht und wenden Sie sich am besten sofort an die „Hotline Insolvenzrecht“, um mit einem qualifizierten Anwalt verbunden zu werden. Legen Sie alle relevanten Unterlagen, wie zum Beispiel die aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), für das Telefonat bereit und wählen Sie dann die Nummer der Anwaltshotline Insolvenzrecht.

Schriftliche Rechtsberatung zum Insolvenzrecht

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