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Punkte zum Handelsrecht
- Geschäftsführerhaftung
- unlauterer Wettbewerb
- Franchise
- Joint Ventures
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Das Handelsrecht wird auch als Sonderrecht der Kaufleute bezeichnet und ist ein Teil des Privatrechts. Es umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen für Kaufleute. Der Begriff Kaufleute erstreckt sich hierbei allerdings nicht nur auf jene Personen, die Handel treiben, sondern auch auf Handwerk, Industrie und die Dienstleister außerhalb der freien Berufe (Gastronomie, Taxigewerbe, Kinos, etc.).
Rechtsquelle des Handelsrechts im engeren Sinn ist in erster Linie das Handelsgesetzbuch (HGB), das in Deutschland gemeinsam mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) am 1. Januar 1900 in Kraft trat und auf das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) vom 31. März 1861 zurückgeht, das seinerzeit das erste umfassende Gesetzbuch des Handelsrechts mit Geltung in (fast) ganz Deutschland war. Neben dem Handelsgesetzbuch sind für den Bereich des Handelsrechts auch die Nebengesetze des Handelsgesetzbuches, das Scheckgesetz (ScheckG) und das Wechselgesetz (WG), maßgeblich sowie die verschiedenen Verordnungen, die auf Basis des HGB erlassen wurden.
Im weiteren Sinne werden auch Vorschriften des Gesellschaftsrechts, des Rechts des gewerblichen Rechtsschutzes, des Bank- und Börsenrechts und des Wertpapierrechts zum Handelsrecht gezählt.
Fragen zum Handelsrecht können schnell aufkommen. Am besten wendet man sich dann an einen Experten mit langjähriger Erfahrung. Wenn auch Sie eine Unklarheit in diesem Rechtsbereich belastet, sollten Sie am besten noch heute zum Hörer greifen und sich Ihren individuellen Rechtsrat über die „Hotline Handelsrecht“ einholen. Halten Sie wichtige Unterlagen griffbereit und wählen Sie dann die Nummer der „Hotline Handelsrecht“.
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