☎ Anwaltshotline “Zugewinnausgleich”

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Wird eine Zugewinngemeinschaft beendet, muss ein Zugewinnausgleich zwischen den Eheleuten erfolgen. Welche Vermögenswerte  in die Berechnung des Zugewinnausgleichs einfließen, wie Sie einen Zugewinnausgleich gegebenenfalls umgehen können oder was Ihnen im Fall einer Scheidung durch den Zugewinnausgleich zusteht, kann Ihnen am besten ein erfahrener Rechtsanwalt erklären. Einen solchen erreichen Sie schnell und unkompliziert über die Anwaltshotline Zugewinnausgleich.

Wichtiges zum Zugewinnausgleich

  • Zugewinngemeinschaft
  • Scheidung
  • Gütertrennung
  • Todesfall

Wird eine Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen entsteht per Gesetz eine Zugewinngemeinschaft. Bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich um einen sogenannten Güterstand, der besagt, dass im Fall einer Scheidung ein Ausgleich stattzufinden hat. Ausgeglichen wird dabei nur die Vermögensvermehrung, die während der Partnerschaft entstanden ist. Vermögenswerte, die bereits vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft vorhanden waren, werden bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht berücksichtigt.

Der Zugewinnausgleich ist gesetzlich in § 1363 BGB geregelt. Dort heißt es, dass der Zugewinn, der in der Ehe erzielt wird, ausgeglichen werden muss, sobald die Zugewinngemeinschaft endet. Das heißt, einen Zugewinnausgleich muss es auch geben, wenn die Eheleute beziehungsweise Lebenspartner zunächst in einer Zugewinngemeinschaft gelebt haben und sich erst später für Gütertrennung entscheiden. Soll es keinen Zugewinnausgleich geben, muss dies schriftlich in einem Ehevertrag vereinbart werden.

Eine Zugewinngemeinschaft gilt auch als beendet, wenn einer der Ehegatten stirbt. Der Zugewinnausgleich im Todesfall ist Bestandteil von § 1371 BGB. Für diese Situation sieht das Gesetz vor, dass sich der Erbschaftsanteil um ein Viertel erhöht. Anspruch auf den Zugewinnausgleich hat der überlebende Ehepartner auch, wenn er kein Erbe ist.

Bei Fragen und Unklarheiten zum Thema Zugewinnausgleich kann Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt weiterhelfen. Wenden Sie sich an die Hotline Zugewinnausgleich, um mit einem solchen Anwalt über Ihr Anliegen zu sprechen. Legen Sie dafür Dokumente, die die Angelegenheit betreffen, bereit und wählen Sie dann die Nummer der Hotline Zugewinnausgleich.

Schriftliche Rechtsberatung zum Zugewinnausgleich

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