☎ Anwaltshotline “Mehrbedarf”

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29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

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49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
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69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

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Sie zahlen Unterhalt für Ihr Kind und Ihr ehemaliger Partner verlangt zusätzliche Zahlungen wegen Mehrbedarf von Ihnen? Auf welchen rechtlichen Grundlagen Mehrbedarfszahlungen beruhen und ob in Ihrem konkreten Fall tatsächlich ein Mehrbedarf vorliegt, kann Ihnen am besten ein im Familienrecht versierter Anwalt erklären. Wählen Sie dazu einfach die Nummer der Hotline Mehrbedarf und lassen Sie sich individuell von einem qualifizierten Rechtsanwalt zu Ihrem Anliegen beraten.

Wichtige Stichpunkte zum Mehrbedarf

  • Kindesunterhalt
  • Düsseldorfer Tabelle
  • Sonderbedarf
  • Freibetrag

Zu jedem der genannten Bereiche erhalten Sie über die Anwaltshotline Mehrbedarf kompetente Rechtsberatung von einem fachkundigen Rechtsanwalt.

Nach einer Scheidung oder Trennung muss der Elternteil, bei dem das gemeinsame Kind nicht überwiegend lebt, Unterhalt zahlen. Die Regelsätze für die Unterhaltszahlungen orientieren sich an der Düsseldorfer Tabelle, die diese auf der Grundlage von bestimmten Leitlinien für den Unterhaltsbedarf erstellt. Die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt jedoch nur den allgemeinen Lebensbedarf. Es gibt aber Situationen, in denen die üblichen Unterhaltssätze nicht ausreichen und ein zusätzlicher Bedarf des Kindes entsteht.

Bei zusätzlich auftretenden Kosten für den Kindesunterhalt wird zwischen Mehrbedarf und Sonderbedarf unterschieden. Ein Sonderbedarf liegt vor, wenn zusätzliche Kosten einmalig notwendig sind, zum Beispiel für eine kurzfristig festgelegte Klassenfahrt. Ein Mehrbedarf tritt hingegen auf, wenn zusätzliche Kosten regelmäßig und über einen längeren Zeitraum anfallen. Das ist zum Beispiel bei Nachhilfeunterricht der Fall oder kann krankheitsbedingt vorkommen.

Grundsätzlich ist der Unterhaltsberechtigte dazu angehalten, Mehrbedarf zu vermeiden, soweit die möglich und zumutbar ist, beziehungsweise diesen in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Um den Mehrbedarf geltend zu machen, muss dieser sachlich begründet sein. Die zusätzlich anfallenden Kosten müssen dann von beiden Elternteilen übernommen werden. Wer wie viel zahlen muss hängt vom jeweiligen Einkommen ab.

Wenden Sie sich an die Hotline Mehrbedarf, wenn Unklarheiten in Bezug auf das Thema Mehrbedarf bestehen. Legen Sie alle relevanten Dokumente griffbereit und wählen Sie dann die Nummer der Hotline Mehrbedarf!

Schriftliche Rechtsberatung zum Mehrbedarf

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.