Wichtige Themenbereiche zum Ehefähigkeitszeugnis
- Ehehindernis
- Ehefähigkeit
- Eheverbot
- Eheschließung
- Internationale Ehe
Ihre Rechtsfrage hängt mit den oben genannten Punkten zusammen? Sie möchten einen Partner heiraten, der eine andere Staatsangehörigkeit als Sie besitzt? Aufgrund eines fehlenden Ehefähigkeitszeugnisses können Sie nicht heiraten und müssen die Ehefähigkeit erst nachweisen bevor Sie eine Ehe eingehen können? Zu diesen Punkten beantwortet einer unserer erfahrenen Anwälte Ihre Rechtsfragen und bietet Ihnen „Beratung zum Ehefähigkeitszeugnis“. Rufen Sie gleich die „Hotline Ehefähigkeitszeugnis“ an!
Um in Deutschland heiraten zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bei einer internationalen Heirat spielt zusätzlich ausländisches Recht eine Rolle und muss bei der Eheschließung beachtet werden. Notwendig ist unter anderem ein Ehefähigkeitszeugnis, das dem ausländischen Partner in seinem Heimatland ausgestellt wird. Ein Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass es kein Ehehindernis wie etwa ein Eheverbot gibt und der Verlobte ehefähig, also zum Beispiel nicht minderjährig ist. Zugrunde gelegt wird dabei die jeweils geltende Rechtsordnung des Ausstellerlandes.
Aber nicht nur Ausländer benötigen für Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis – auch umgekehrt müssen Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, dort ein solches vorlegen. Für die Ausstellung ist das Standesamt des Wohnortes zuständig. Problematisch kann es dann werden, wenn eine im Ausland eingegangene Ehe in Deutschland von den Behörden nicht anerkannt wird. Wählen Sie in diesem Fall die Rufnummer der „Hotline Ehefähigkeitszeugnis“. In einem Telefongespräch mit einem erfahrenen Anwalt können wichtige Fragen geklärt werden. Ordnen Sie dafür Ihre Unterlagen, die Ihnen bereits vorliegen, um diese während des Telefonats griffbereit zu haben.
Schriftliche Rechtsberatung zum Ehefähigkeitszeugnis
Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.