☎ Anwaltshotline “Besuchsrecht”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Das Besuchsrecht dient dazu, das Eltern-Kind-Verhältnis zu regeln, wenn die Eltern getrennte Wege gehen. Da es sich dabei um eine sehr sensible Angelegenheit handelt, sollten Sie bei Unklarheiten zum Besuchsrecht unbedingt einen fachkundigen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Über die Anwaltshotline Besuchsrecht erhalten Sie zu diesem Thema kompetente Rechtsberatung von einem Experten aus dem Familienrecht.

Wichtige Stichpunkte zum Besuchsrecht

  • Umgangsrecht
  • Kindeswohl
  • Besuchsrecht entziehen
  • Nichtrechtlicher Vater
  • Eltern-Kind-Verhältnis

Kinder haben das Recht auf Kontakt und Umgang mit beiden Elternteilen. Das gilt auch beziehungsweise besonders nach einer Trennung der Eltern. Umgekehrt steht es sowohl dem Vater als auch der Mutter gleichermaßen zu, ihr Kind regelmäßig zu sehen. Besuchsrecht heißt nicht nur, dass der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, sein Kind regelmäßig besuchen darf, sondern gemeint ist damit, dass die Beziehung zwischen den beiden aufrechterhalten  wird. Deswegen wird das Besuchsrecht auch als Umgangsrecht bezeichnet.

Wie der Umgang zwischen Kind und Elternteil genau auszusehen hat, ist gesetzlich nicht festgelegt. Bei Kleinkindern kann es sinnvoller sein, dass häufige, kurze Besuche stattfinden und bei großen Kindern, dass eine längere Zeitspanne  am Stück miteinander verbracht wird. Im Mittelpunkt soll immer das Wohl des Kindes stehen. In vielen Fällen wird das Besuchsrecht nach einer Scheidung so geregelt, dass das Kind jedes zweite Wochenende bei dem Elternteil verbringt, bei dem es nicht seinen Lebensmittelpunkt hat. Diese Regelung ist jedoch nirgends gesetzlich festgehalten, sondern geht lediglich davon aus, dass die Eltern unter der Woche beruflich eingespannt sind und das Kind seine Freizeit abwechselnd mit ihnen verbringen soll.

Gesetzlich geregelt ist der Umgang des Kindes mit den Eltern ab § 1684 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). In § 1685 BGB ist zudem aufgeführt, dass auch andere Bezugspersonen, wie Großeltern und Geschwister, ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben, wenn dies für sein Wohl wichtig ist.

Wenn Sie eine rechtliche Frage zum Thema Besuchsrecht beschäftigt, unabhängig davon, ob Sie der Elternteil sind, bei dem das Kind dauerhaft lebt oder der Besuchsberechtigte, dann wenden Sie sich an die Hotline Besuchsrecht, um schnelle und kompetente Beratung von einem versierten Anwalt zu erhalten. Halten Sie alle relevanten Unterlagen griffbereit, b evor Sie die Nummer der Hotline Besuchsrecht wählen.

Schriftliche Rechtsberatung zum Besuchsrecht

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.