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Wichtige Stichpunkte zur Teilungsversteigerung

  • Vollstreckung
  • Eigentum
  • Grundbuch
  • Vollstreckungstitel
  • Miteigentumsanteil

Die “Anwaltshotline Teilungsversteigerung” hilft Ihnen, schnell, preiswert und ohne Termin Ihre rechtliche Frage zu klären! Ein erfahrener Anwalt beantwortet jede Ihrer erbrechtlichen Fragen über die “Hotline Teilungsversteigerung”.

Unter einer Teilungsversteigerung versteht man ein Verfahren der Zwangsversteigerung. Sie kommt meist dann zum Einsatz, wenn eine Gemeinschaft an einem gemeinsamen Grundstück beendet werden soll. Dies kann bei Erbengemeinschaften, bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Gemeinschaft nach Bruchteilen der Fall sein. Eine Teilungsversteigerung wird nach den Regelungen, die in § 180 Abs. 1 Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) festgelegt sind, durchgeführt und entspricht weitestgehend den Bestimmungen des ersten und zweiten Abschnittes des ZVG. Beantragen kann die Teilungsversteigerung ein an der Gemeinschaft Beteiligter. Daraufhin wird vom Rechtspfleger geprüft, ob der Antrag den Vorschriften genügt, bevor es zu einer Teilungsversteigerung kommen kann. Das Versteigerungsverfahren kann auf Antrag eines beteiligten Miteigentümers für bis zu sechs Monate unterbrochen werden, wenn dies der Abwägung widerstreitender Interessen dient. Ist neben dem Antragsteller nur noch ein (geschiedener) Ehegatte beteiligt, kann das Verfahren im Interesse des Wohls gemeinsamer Kinder für bis zu fünf Jahre eingestellt werden.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beantworten erbrechtliche Fragen zum Thema Teilungsversteigerung in nur wenigen Minuten und zu einem günstigen Preis. Rufen Sie noch heute die “Anwaltshotline Teilungsversteigerung” an und lassen Sie sich umfassend beraten! Legen Sie wichtige Unterlagen schon einmal bereit und wählen Sie dann die Nummer der “Hotline Teilungsversteigerung”.

Schriftliche Rechtsberatung zur Teilungsversteigerung

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