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Damit ein erheblicher Teil des Nachlasses nicht über die Erbschaftssteuer abgegeben werden muss, gibt es die Möglichkeit, Angehörigen bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte über eine Schenkung zu vermachen. Aber auch bei Schenkungen fallen Steuern an. Da es sich um einen sehr komplexen Bereich handelt, kann Ihnen bei rechtlichen Fragen am besten ein auf diesem Gebiet versierter Rechtsanwalt weiterhelfen. Einen solchen erreichen Sie unmittelbar über die Hotline Schenkungssteuer.

Wichtige Stichpunkte zur Schenkungssteuer

  • Erbe
  • Schenkung
  • Freibetrag
  • Steuersatz
  • Schenkungssteuerpflicht

Über die Anwaltshotline Schenkungssteuer erhalten Sie telefonische Rechtsauskunft von einem fachkundigen Rechtsanwalt.

Egal, ob Vermögenswerte vererbt oder verschenkt werden, in beiden Fällen müssen Steuern an den Staat abgebeben werden. Die gesetzlichen Regelungen dazu befinden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG). Was genau als Schenkung gilt, wird in § 7 ErbStG definiert.

Die Höhe der Schenkungssteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab: Zum einem vom Verwandtschaftsgrad, zum anderen von der Art und dem Wert des Geschenks. Durch Freibeträge können Steuerabzüge bei einer Schenkung verhindert beziehungsweise gemindert werden. Je nachdem, wer der Beschenkte ist, gelten unterschiedliche Steuersätze und Freibeträge. Vor allem nahe Verwandte – wie Ehepartner, Kinder und Eltern – profitieren von hohen Freibeträgen. Sie müssen Schenkungen bis zu einem Wert von 500.000 Euro nicht versteuern. Etwa für Immobilien und die Unternehmensnachfolge gelten jedoch gesonderte Regelungen.

Schenkungen müssen versteuert werden, wenn es sich zum Beispiel um eine Eigentumswohnung, ein Auto, Aktien oder teuren Schmuck handelt und der Wert die Freibeträge übersteigt. Die Steuerbelastung kann dann zwischen 7 und 50 Prozent betragen. Teuer wird es vor allem für Beschenkte, die in die Steuerklassen II und III fallen. Dazu gehören bespielweise Geschwister und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft.

In vielen Fällen verhält es sich mit dem Vererben und dem Verschenken gleich. Welche Vorteile eine Schenkung genau hat und wie eine optimale Strategie aussieht, um Steuerverluste gering zu halten, erklärt Ihnen am besten ein Anwalt. Lassen Sie sich über die Hotline Schenkungssteuer von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, wenn Sie rechtliche Unklarheiten zum Thema Schenkungssteuer beschäftigen.

Schriftliche Rechtsberatung zur Schenkungssteuer

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