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Interessantes zum Thema Nachlassgegenstände

  • Testament
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  • Erbschaft
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Was kann man alles von der Erbmasse abziehen?

Von der Erbmasse können alle Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bestanden haben. Dazu gehören zum Beispiel Schulden, Steuern, Erblasserkosten, Beerdigungskosten, Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse. Die Erbmasse ist der Wert des Nachlasses nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten.

Was gehört alles zum Barvermögen?

Zum Barvermögen gehören alle Geldwerte, die dem Erblasser oder den Erben zur freien Verfügung stehen. Dazu gehören zum Beispiel Bargeld, Bankguthaben, Sparbücher, Wertpapiere, Forderungen und Lebensversicherungen. Nicht zum Barvermögen gehören Sachwerte wie Immobilien, Fahrzeuge oder Schmuck.

Wann braucht man kein Nachlassverzeichnis?

Ein Nachlassverzeichnis ist eine Aufstellung aller Vermögensgegenstände und Schulden des Erblassers. Es dient dazu, den Wert des Nachlasses zu ermitteln und die Erbquoten zu berechnen. Ein Nachlassverzeichnis braucht man in der Regel dann nicht, wenn es sich um einen einfachen und überschaubaren Nachlass handelt, wenn alle Erben einverstanden sind oder wenn ein notarielles Testament oder ein Erbschein vorliegt.

Was gehört alles in ein Nachlassverzeichnis?

In ein Nachlassverzeichnis gehören alle Vermögensgegenstände und Schulden des Erblassers, die zum Zeitpunkt seines Todes vorhanden waren. Dazu gehören zum Beispiel Immobilien, Fahrzeuge, Hausrat, Schmuck, Kunstwerke, Barvermögen, Forderungen, Lebensversicherungen, Beteiligungen an Unternehmen, Steuerrückstände, Hypotheken, Kredite und sonstige Verbindlichkeiten. Das Nachlassverzeichnis sollte möglichst genau und vollständig sein und mit Belegen versehen werden.

Was mindert den Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist der gesetzliche Mindestanteil am Nachlass, der einem nahen Angehörigen zusteht, wenn er vom Erblasser enterbt wurde. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil kann gemindert werden, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen gemacht hat oder wenn der Pflichtteilsberechtigte sich eines schweren Vergehens gegen den Erblasser schuldig gemacht hat.

Wer wickelt den Nachlass ab?

Den Nachlass wickelt in der Regel der Erbe oder die Erbengemeinschaft ab. Das bedeutet, dass sie die Vermögensgegenstände und Schulden des Erblassers übernehmen, verwalten, verteilen oder veräußern. Wenn es mehrere Erben gibt, müssen sie sich über die Nachlassabwicklung einigen oder einen gemeinsamen Testamentsvollstrecker bestellen. Wenn es keinen Erben gibt oder wenn alle Erben die Erbschaft ausschlagen, wird der Nachlass vom Staat verwaltet.

Können die Beerdigungskosten vom Erbe abgezogen werden?

Die Beerdigungskosten können vom Erbe abgezogen werden, wenn sie angemessen sind und dem Willen des Erblassers entsprechen. Die Beerdigungskosten sind Teil der Nachlassverbindlichkeiten und mindern somit die Erbmasse. Die Beerdigungskosten müssen von demjenigen getragen werden, der für die Bestattung verantwortlich ist. Das kann der Erbe sein oder eine andere nahestehende Person.

Welcher Kontostand zählt beim Erben?

Beim Erben zählt der Kontostand des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Das gilt sowohl für Guthaben als auch für Schulden auf dem Konto. Der Kontostand kann durch Zinsen oder Gebühren noch verändert werden. Der Kontostand gehört zum Barvermögen des Nachlasses und wird entsprechend den Erbquoten aufgeteilt.

Wem gehört der Hausrat im Erbfall?

Der Hausrat gehört im Erbfall dem Erben oder der Erbengemeinschaft. Der Hausrat umfasst alle beweglichen Sachen, die dem häuslichen Gebrauch oder dem Schmuck des Erblassers dienten. Dazu gehören zum Beispiel Möbel, Geschirr, Kleidung, Bücher, Bilder oder Elektrogeräte. Der Hausrat wird nach dem Verkehrswert bewertet und entsprechend den Erbquoten aufgeteilt.

Wie wird der Hausrat bewertet?

Der Hausrat wird im Erbfall nach dem Verkehrswert bewertet. Das ist der Preis, den ein verständiger Käufer für die Sache zahlen würde. Der Verkehrswert kann vom Neuwert oder vom Erinnerungswert abweichen. Der Verkehrswert kann durch einen Sachverständigen ermittelt werden oder durch einen Vergleich mit ähnlichen Sachen auf dem Markt.

Wer trägt die Notarkosten im Erbfall?

Die Notarkosten im Erbfall sind die Gebühren, die für die Beurkundung von Testamenten, Erbscheinen, Erbverträgen oder anderen erbrechtlichen Angelegenheiten anfallen. Die Notarkosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses und der Art und dem Umfang der Tätigkeit des Notars. Die Notarkosten müssen von demjenigen getragen werden, der den Notar beauftragt hat oder von demjenigen, der von der Beurkundung profitiert. Das kann der Erbe sein oder ein anderer Beteiligter am Erbfall.