☎ Anwaltshotline “Erblasser”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Erblasser dient der „Beratung zum Erblasser”! Über die “Hotline Erblasser” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zum Erblasser

  • Vermögen
  • Erbfall
  • Eigentum
  • Erbe

Der Erblasser ist eine natürliche Person, deren Nachlass bzw. Erbe mit ihrem Tod auf die Erben übergeht. Juristische Personen (beispielsweise Unternehmen oder Stiftungen) können nicht Erblasser sein, für die Beendigung ihrer Existenz gelten daher auch nicht die Vorschriften des Erbrechts sondern Regelungen des Handelsrechts bzw. des Vereinsrechts.

Mit dem Tod des Erblassers tritt der Erbfall ein und das Vermögen, das der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes in seinem Eigentum hatte, geht nach § 1922 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in seiner Gesamtheit auf einen oder mehrere Erben über. Wie genau das Erbe des Erblassers auf die Erben verteilt wird, hängt davon ab, ob der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat.

Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die im BGB in den §§ 1924-1936 geregelt ist. Das Erbe geht dann an den Ehepartner des verstorbenen Erblassers und an die Verwandten über, wobei zunächst die näheren Verwandten zu Erben werden und entferntere Verwandte nur dann erben, wenn nähere Verwandte nicht vorhanden sind.

Hinterlässt der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen, also ein Testament oder einen Erbvertrag, so kann er damit selbst Einfluss darauf nehmen, wer zu welchen Teilen im Erbfall sein Erbe erhalten soll. Eingeschränkt wird diese Testierfreiheit im deutschen Recht allerdings durch den sogenannten Pflichtteil. Dieser sichert Ehepartnern und Kindern eines Erblassers einen gewissen Teil des Erbes zu, egal ob sie von dem Erben im Testament berücksichtigt wurden oder nicht.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zum Erblasser

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.