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Bedeutendes zum Enterben

  • Pflichtteil
  • Erbe
  • Erbschaftssteuer
  • Testament
  • Gesetzliche Erbfolge

Wie hoch ist der Pflichtteil, wenn man enterbt wird?

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der dem enterbten Erben zustehen würde, wenn es kein Testament gäbe. Die Höhe des Pflichtteils hängt also von der Anzahl und dem Verwandtschaftsgrad der Erben ab. Zum Beispiel beträgt der Pflichtteil eines enterbten Ehegatten oder eines enterbten Kindes 25% des Nachlasses, wenn es noch ein weiteres Kind gibt.

Welcher Kontostand zählt beim Pflichtteil?

Beim Pflichtteil zählt der Kontostand zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers. Dabei werden alle Guthaben und Schulden berücksichtigt, die auf den Namen des Erblassers lauten. Eventuelle Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat, können unter Umständen auch zum Nachlass gehören, wenn sie innerhalb einer bestimmten Frist vor dem Tod erfolgt sind.

Wann hat man keinen Anspruch auf Pflichtteil?

Man hat keinen Anspruch auf Pflichtteil, wenn man aus einem schwerwiegenden Grund vom Erblasser enterbt wurde. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man den Erblasser oder einen nahen Angehörigen schwer misshandelt, beleidigt oder bedroht hat, oder wenn man sich einer schweren Straftat schuldig gemacht hat. Die Enterbung muss im Testament ausdrücklich begründet werden.

Welche Rechte haben enterbte Kinder?

Enterbte Kinder haben grundsätzlich das Recht, ihren Pflichtteil zu verlangen, es sei denn, sie wurden aus einem schwerwiegenden Grund enterbt. Außerdem haben sie das Recht, Auskunft über den Umfang und den Wert des Nachlasses zu erhalten, um ihren Pflichtteil berechnen zu können. Sie können auch verlangen, dass der Nachlass von einem neutralen Sachverständigen bewertet wird.

Kann man jemanden ohne Pflichtteil enterben?

Man kann jemanden nur ohne Pflichtteil enterben, wenn man einen schwerwiegenden Grund dafür hat und diesen im Testament ausdrücklich nennt. Ansonsten hat der enterbte Erbe immer das Recht, seinen Pflichtteil zu fordern. Eine andere Möglichkeit, jemanden ohne Pflichtteil zu enterben, ist die sogenannte Schenkung auf den Todesfall. Dabei überträgt man zu Lebzeiten sein Vermögen an einen anderen Erben und behält sich nur ein lebenslanges Nutzungsrecht vor.

Was ist ein Enterbungsgrund?

Ein Enterbungsgrund ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die familiäre oder erbrechtliche Treuepflicht, der es dem Erblasser unzumutbar macht, den Erben am Nachlass zu beteiligen. Ein Enterbungsgrund muss im Testament ausdrücklich genannt und nachgewiesen werden. Die Beurteilung eines Enterbungsgrundes hängt vom Einzelfall ab und kann gerichtlich überprüft werden.

Wie wird der Pflichtteil von einem Haus berechnet?

Der Pflichtteil von einem Haus wird nach dem Verkehrswert des Hauses zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers berechnet. Dabei werden eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden abgezogen. Der Pflichtteil ist dann die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der dem enterbten Erben zustehen würde, wenn es kein Testament gäbe. Zum Beispiel beträgt der Pflichtteil eines enterbten Ehegatten oder eines enterbten Kindes 25% des Verkehrswerts des Hauses, wenn es noch ein weiteres Kind gibt.

Wie kann ich Angehörige vollständig enterben?

Man kann Angehörige vollständig enterben, indem man ein Testament verfasst und darin einen oder mehrere andere Erben einsetzt. Dabei muss man beachten, dass die enterbten Angehörigen immer noch einen Anspruch auf ihren Pflichtteil haben, es sei denn, sie wurden aus einem schwerwiegenden Grund enterbt. Um den Pflichtteil zu vermeiden, kann man auch zu Lebzeiten sein Vermögen an andere Erben verschenken, solange man sich ein lebenslanges Nutzungsrecht vorbehält.

Muss eine Enterbung im Testament stehen?

Ja, eine Enterbung muss im Testament stehen, damit sie wirksam ist. Dabei muss der Erblasser den enterbten Erben namentlich benennen und einen Grund für die Enterbung angeben. Eine Enterbung kann nicht mündlich oder durch ein anderes Schriftstück erfolgen. Eine Enterbung kann auch nicht durch eine spätere Änderung des Testaments aufgehoben werden, es sei denn, der Erblasser setzt den enterbten Erben wieder als Erben ein.