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Wichtige Gebiete zur Betreuungsverfügung
- Wohnsitz
- Betreuer
- Betreuungsgericht
- Wohnsitz
Eine Betreuungsverfügung ist ein Dokument, in welchem Menschen Wünsche für den Fall äußern können, dass sie in Zukunft möglicherweise nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen. Das Gesetz sieht vor, dass für eine volljährige Person, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann, durch das Betreuungsgericht auf ihren Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer bestellt wird (§1896 Abs.1 BGB).
Das Betreuungsgericht hat den Wünschen des zu Betreuenden hinsichtlich der Betreuungsperson Folge zu leisten. §1897 Abs. 4 BGB bestimmt hierzu: „Schlägt der Volljährige eine Person vor, die zum Betreuer bestellt werden kann, so ist diesem Vorschlag zu entsprechen, wenn es dem Wohl des Volljährigen nicht zuwiderläuft. Schlägt er vor, eine bestimmte Person nicht zu bestellen, so soll hierauf Rücksicht genommen werden.“ Darüber hinaus kann der Verfasser der Betreuungsverfügung beispielsweise auch Wünsche über seinen Wohnsitz äußern (wenn er nicht in einem Heim untergebracht werden möchte).
Die Form einer Betreuungsverfügung ist nicht gesetzlich bestimmt. Auch ist die Hinterlegung von Betreuungsverfügungen ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Generell gilt für den Fall des Bekanntwerdens eines Betreuungsverfahrens, dass jedermann, der „ein Schriftstück besitzt, in dem jemand für den Fall seiner Betreuung Vorschläge zur Auswahl des Betreuers oder Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert hat, es unverzüglich an das Betreuungsgericht abzuliefern hat, nachdem er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat.“ (§1901c BGB). In einigen Bundesländern ist es allerdings auch möglich, die Betreuungsverfügung direkt nach ihrem Entstehen beim Betreuungsgericht zu hinterlegen, sodass die Verfügung nicht verloren gehen kann.
Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.
Schriftliche Rechtsberatung zur Betreuungsverfügung
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