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Wichtige Stichpunkte zu Öffentlicher Dienst

  • Zugang
  • Beamte
  • Tarifbeschäftigte
  • Vergütung

Der öffentliche Dienst wird auch als Staatsdienst bezeichnet und soll ein Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft sein. Öffentliche Arbeitgeber sind der Bund, Länder und Kommunen sowie die Sozialversicherung und die Bundesagentur für Arbeit. Im öffentlichen Dienst angestellt sind Richter, Soldaten, Beamte und Tarifbeschäftigte. Die Arbeit im öffentlichen Dienst umfasst unter anderem die Bereiche Verwaltung, Schulen und Hochschulen,  staatliche Krankenhäuser und Wasserversorgungsbetriebe.

Das Grundgesetz (GG) sieht vor, dass jeder deutsche Staatsbürger Zugang zum öffentlichen Dienst hat, sofern er über die erforderlichen Eignungen und Befähigungen verfügt und die fachlichen Leistungen erbringt. Weitere Gesetze, die das Dienstverhältnis für den öffentlichen Dienst betreffen, sind das Beamtenrechtsrahmengesetz, das Bundesbeamtengesetz, das Deutsche Richtergesetz und das Soldatengesetz. Auch für Angehörige eines EU-Mitgliedsstaates sind die Positionen im öffentlichen Dienst offen.

Für die öffentliche Verwaltung arbeiten überwiegend Beamte, die je nach Schulbildung eine unterschiedliche Laufbahn einschlagen können. Dabei ist für den einfachen Dienst mindestens ein Hauptschulabschluss notwendig. Wer in den mittleren Dienst möchte, muss über einen Realschulabschluss verfügen oder über einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Der gehobene Dienst setzt die Hochschulreife voraus, der höhere Dienst einen für die Laufbahn geeigneten Hochschulabschluss. Für Tarifbeschäftigte gelten ähnliche Strukturen, sie verfügen jedoch nicht direkt über ein Laufbahnsystem. Tarifbeschäftigte sind vorwiegend im Gesundheitswesen, Sozialdienst und in technischen Berufen zu finden.

Um im öffentlichen Dienst tätig sein zu können und die erforderlichen Qualifikation zu erwerben, ist neben dem allgemein bildenden Abschluss eine Ausbildung im jeweiligen Betrieb oder an einer Hochschule notwendig. Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden nach Entgeltgruppe bezahlt, die sich aus dem TVöD ergeben; für Beamte, Richter und Soldaten gilt das Bundesbesoldungsgesetz.

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