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Wichtige Stichpunkte zum Altersgeld

  • Altersgeldgesetz
  • Anspruch
  • Alterssicherungsleistungen
  • Hinterbliebenenrente

Nutzen Sie bei rechtlichen Fragen zum Altersgeld die Hotline Altersgeld, um mit einem erfahrenen Anwalt über Ihr Anliegen zu sprechen.

Altersgeld erhalten Beamte, Richter und Soldaten, die freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheiden. Das entsprechende Gesetz zur Gewährung eines Altersgelds (AltGG) ist seit September 2013 in Kraft.

Anspruch auf Altersgeld haben Beamte nach einer Dienstzeit von mindestens sieben Jahren, wobei sie fünf Jahre davon beim Bund tätig gewesen sein müssen. Die Beamten müssen einen Antrag auf Entlassung stellen und es darf kein Grund vorliegen, der gegen das Ausscheiden aus dem Dienst spricht. Der Anspruch auf Altersgeld geht verloren oder wird verkürzt, wenn ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten anhängig ist.

Das Altersgeld deckt bei dem Drei-Säulen-System der Altersvorsorge die erste Säule, sprich die Regelsicherung, ab. Im Vergleich zur Beamtenversorgung, die neben der Regelsicherung auch die betriebliche Altersvorsorge bedient, fallen die Alterssicherungsleistungen beim Altersgeld in der Regel also geringer aus. Die konkrete Höhe des Altersgelds berechnet sich aus den zuletzt erhaltenen Bezügen und der Dienstzeit. Außerdem wird ein pauschaler Abschlag erhoben. Weitere Abschläge werden erhoben, wenn jemand frühzeitig in den Ruhestand geht, auch wenn eine Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung der Grund dafür sind. Denn grundsätzlich ist die Gewährung von Altersgeld an die Regelaltersgrenze gebunden. Der Bezug von Renten und anderen Versorgungsleistungen führt ebenfalls dazu, dass das Altersgeld gekürzt werden kann.

Im Todesfall stehen den Hinterbliebenen eines Altersgeldberechtigten Hinterbliebenenleistungen zu, die in Form von Witwenaltersgeld und Waisenaltersgeld gezahlt werden.

Die Einführung des Altersgelds beruht auf Forderungen von Politikern, die sich für eine Verbesserung der Alterssicherung von Beamten, die auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, eingesetzt haben. Vor In-Kraft-Treten des AltGG erhielten ehemalige Beamte ausnahmslos die obligatorische Nachversicherung aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Schriftliche Rechtsberatung zum Altersgeld

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