☎ Anwaltshotline “Architektenhonorar”

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Ihr Architekt fordert ein überzogenes Honorar? Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Holen Sie sich rechtliche Hilfe und rufen Sie am besten sofort die Anwaltshotline zum Thema Architektenhonorar an!

Spezifische Gebiete zum Architektenhonorar

  • Honorarvereinbarung
  • Werkvertrag
  • Leistungsumfang
  • Honorarzone
  • Honorarberechnung

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Um das Architektenhonorar zu berechnen, werden als Grundlage die reinen Baukosten herangezogen. In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sind sowohl die Mindest- als auch die Höchstsätze für die Architektenhonorare festgelegt, wobei fünf Honorarzonen unterschieden werden. Das Honorar für die Architekten ist von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem von den Baukosten, die anrechenbar sind, dem Schwierigkeitsgrad der Bauaufgabe, dem Leistungsumfang und den konkreten Vereinbarungen zwischen dem Bauherrn und dem beauftragten Architekten. Der Leistungsumfang beinhaltet verschiedene Phasen, unter anderem die Grundlagenermittlung, die Vorplanung, die Entwurfsplanung, die Genehmigungsplanung, die Ausführungsplanung, die Vergabevorbereitung, die Mitarbeit an der Vergabe sowie die Objektüberwachung, Objektbetreuung sowie die Dokumentation.

Generell beläuft sich das Architektenhonorar bei einem Neubau auf ungefähr zwölf bis fünfzehn Prozent der gesamten Kosten für die Baumaßnahmen. Werden Umbauten vorgenommen, so beläuft sich das Architektenhonorar aufgrund der Komplexität meist auf eine höhere Summe. Die Leistungen des Architekten werden meist durch Abschlagszahlungen vergütet. Im Architektenvertrag wird festgehalten, ob diese nach Arbeitsfortschritt oder nach einem bestimmten Zeitplan gezahlt werden. Der Architekt ist darüber hinaus dazu berechtigt, spezifische Nebenkosten einzufordern. Diese betreffen beispielsweise die Fahrtkosten zwischen der Baustelle und dem Architektenbüro oder aber Kosten für angefertigte Fotos.

Fordert Ihr Architekt ein viel zu hohes Architektenhonorar? Wehren Sie sich dagegen und holen sich rechtliche Hilfe über die Anwaltshotline Architektenhonorar. Einer unserer spezialisierten Anwälte steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Legen Sie zuvor alle wichtigen Unterlagen für das Telefonat bereit!

Schriftliche Rechtsberatung zum Architektenhonorar

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