☎ Anwaltshotline “Ausländerbehörde”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Haben Sie Fragen in Bezug auf die Ausländerbehörde? Dann kontaktieren Sie einen Experten, um sich rechtlichen Rat einzuholen. Rufen Sie jetzt die Anwaltshotline Ausländerbehörde an und sprechen Sie mit einem fachkundigen Rechtsanwalt über ihr Anliegen!

Spezielle Themen zur Ausländerbehörde

  • Ausländeramt
  • Verwaltungsvorschrift
  • Visaerteilung
  • Ausländerzentralregister
  • Identitätspapier

Ein qualifizierter Anwalt gibt Ihnen zu jedem der oben genannten Themen rechtlichen Rat. Wählen Sie die Nummer der „Hotline Ausländerbehörde“ und machen Sie von der „Beratung zur Ausländerbehörde“ Gebrauch!

Die Ausländerbehörde, auch Ausländeramt genannt, ist eine Behörde, die sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts sowie Aufenthalts- und Passangelegenheiten befasst und an der Visaerteilung beteiligt ist. Die Zuständigkeit der Behörde ergibt sich unter anderem aus § 71 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) – dem „Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet“. Die Ausländerbehörde entscheidet zum Beispiel darüber, ob eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird oder nicht. Weiterhin ist das Ausländeramt für die Bereiche Abschiebung, Zurückweisung, Identitätspapiere – wie etwa Passersatz – und Ausreiseverbot zuständig. In ihren Zuständigkeitsbereich gehört auch die Durchführung von Asylverfahren.

Eine Ausländerbehörde oder ein Ausländeramt gibt es in jedem Landkreis oder in kreisfreien Städten. Sie haben Zugriff auf das Ausländerzentralregister, der Datenbank des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, in der personenbezogene Daten über ausländische Personen erfasst sind. Generell gelten für Ausländerbehörden die Bundesgesetze. In diesem Zusammenhang existiert auch die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz“, welche das Bundesministerium des Innern erlassen hat, um bundeseinheitliche Maßstäbe zu setzen. Welche Ausländerbehörde für eine Person zuständig ist, ergibt sich in den meisten Fällen aus dem jeweiligen Wohnsitz.

Wenn Sie Fragen haben, die in Zusammenhang mit der Ausländerbehörde beziehungsweise dem Ausländeramt stehen, dann kontaktieren Sie einen unserer erfahrenen Rechtsanwälte über die „Anwaltshotline Ausländerbehörde“! Legen Sie alle notwendigen Unterlagen bereit und rufen Sie dann die „Hotline Ausländerbehörde“ an!

Schriftliche Rechtsberatung zur Ausländerbehörde

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.