☎ Anwaltshotline “Aufenthaltserlaubnis”

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Sie möchten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und benötigen in diesem Zusammenhang rechtlichen Rat? Wählen Sie hierfür gleich jetzt die Anwaltshotline Aufenthaltserlaubnis und lassen Sie sich von einem renommierten Anwalt beraten.

Wichtige Gebiete zur Aufenthaltserlaubnis

  • Aufenthaltstitel
  • Arbeitserlaubnis
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Aufenthaltsgesetz
  • Aufenthaltszweck

Ein qualifizierter Rechtsanwalt beantwortet Ihre Fragen zu jedem der oben genannten Themen. Rufen Sie die „Hotline Aufenthaltserlaubnis“ an und nutzen Sie die „Beratung zur Aufenthaltserlaubnis“.

Bei einer Aufenthaltserlaubnis handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, der einem Ausländer das Recht einräumt, sich für einen befristeten Zeitraum in Deutschland aufzuhalten. Eine Aufenthaltserlaubnis wird nur erteilt, wenn der Aufenthalt mit einem Zweck verbunden ist, der die Anforderungen des Aufenthaltsgesetz es (AufenthG) erfüllt. Solche Aufenthaltszwecke können zum Beispiel eine Ausbildung, eine Erwerbstätigkeit, familiäre oder politische Gründe sein. Durch eine Aufenthaltserlaubnis entsteht jedoch nicht automatisch ein Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis. Bürger, die aus der Europäischen Union (EU) oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums stammen, benötigen in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis.

Wird einem ausländischen Bürger eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wird automatisch auch geprüft, ob er einen Integrationskurs in Anspruch nehmen muss. Besucht er diesen Kurs ohne Angabe von Gründen nicht, kann ihm eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt werden. Der Zeitraum für die Aufenthaltserlaubnis kann generell verlängert werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen oder der Aufenthaltszweck weiterhin gegeben sind. Der Antrag auf eine Verlängerung sollte möglichst vor Ablauf der geltenden Aufenthaltserlaubnis gestellt werden. Von der Aufenthaltserlaubnis zu unterscheiden ist die Niederlassungserlaubnis, welche unbefristet gilt. Um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, muss diese bei der Ausländerbehörde beantragt werden, wozu unter anderem eine Wohnanschrift nötig ist.

Ihnen wurde die Aufenthaltserlaubnis verweigert? Welche rechtlichen Schritte Sie gegen diese Entscheidung einlegen können, erklärt Ihnen einer unserer erfahrenen Anwälte unter der „Anwaltshotline Aufenthaltsgenehmigung“. Legen Sie notwendige Unterlagen schon einmal bereit und wählen Sie dann die Nummer der „Hotline Aufenthaltserlaubnis“!

Schriftliche Rechtsberatung zur Aufenthaltserlaubnis

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.