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Sie haben die fristlose Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, weil er Sie einer Straftat oder eines anderen schwerwiegenden Fehlverhaltens verdächtigt? Was Sie in einem solchen Fall unternehmen können, weiß ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Lassen Sie sich über unsere „Anwaltshotline Arbeitsrecht“ beraten.

Interessantes zur Verdachtskündigung

  • Fristlose Kündigung
  • Straftat
  • Verdacht
  • Unschuld
  • Wiedereinstellungsanspruch

Die Verdachtskündigung ist eine Form der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB). Besteht beim Arbeitgeber der begründete Verdacht, dass ein Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat oder ein anderes schweres Fehlverhalten vorliegt, dann darf er dem Arbeitnehmer fristlos kündigen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um den Sachverhalt aufzuklären. Insbesondere muss dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden sein. In jedem Fall muss der Verdacht ausreichen, um das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer so weit zu erschüttern, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht länger zumutbar ist.

Konkret heißt das: Der bloße Verdacht reicht für eine Kündigung bereits aus, ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers muss nicht abschließend bewiesen worden sein. Jedoch gilt: Wird der Verdacht zu einem späteren Zeitpunkt entkräftet und stellt sich heraus, dass der Arbeitnehmer unschuldig ist, dann hat er ein Recht auf Wiedereinstellung.

Doch nicht jeder Verdacht rechtfertigt eine Verdachtskündigung. Schwierig wird es dann, wenn der Arbeitgeber den Umweg über die Verdachtskündigung deshalb geht, um sich unliebsamer Arbeitnehmer zu entledigen. Zudem muss sich ein Verdacht auf objektive Umstände stützen und begründet sein.

Zuletzt geriet die Verdachtskündigung in massive öffentliche Kritik, als 2009 eine Kassiererin eines Supermarktes entlassen worden war, weil der Verdacht bestand, sie habe zwei fremde Flaschenpfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro eingelöst (Fall Emmely). Hier entschied das Bundesarbeitsgericht zugunsten der Arbeitnehmerin und erklärte die Kündigung für unverhältnismäßig und damit für unwirksam.

Ihr Arbeitgeber verdächtigt Sie des Diebstahls oder der Unterschlagung und kündigt Ihnen daraufhin fristlos? Sie möchten sich gegen die Verdachtskündigung zur Wehr setzen? Oder wurde Ihre Unschuld bereits bewiesen, der Arbeitgeber weigert sich jedoch, Sie wieder einzustellen? Ein Anruf bei unserer „Hotline Arbeitsrecht“ verrät Ihnen, welche Rechte Sie haben. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie schnell und fachkundig zur Verdachtskündigung.

Schriftliche Rechtsberatung zur Verdachtskündigung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.