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Wichtige Themenfelder zum Mutterschutz
- Erziehungsurlaub
- Mutterschaftsversicherung
- Arbeitsschutz
- Erziehungsurlaub
- Freistellung
Sie sind vor kurzem Mutter geworden und nun beschäftigen Sie einige Fragen rund um das Thema Mutterschutz? Wenden Sie sich an einen kompetenten Ansprechpartner und klären Sie Ihr Anliegen schnellstmöglich. Rufen Sie hierfür am besten sofort die Nummer der Anwaltshotline Mutterschutz an.
In Deutschland sind die maßgeblichen Vorschriften für den Mutterschutz im Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mütter, auch Mutterschutzgesetz (MuSchG), festgehalten. Das Mutterschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1952 und wurde seitdem mehrfach überarbeitet. Die letzte Änderung des Gesetzes trat am 30. Oktober 2012 in Kraft.
Durch den Mutterschutz sollen Mütter sowohl vor als auch nach der Geburt eines Kindes vom Gesetz her geschützt werden. Hierzu zählen unter anderem ein Beschäftigungsverbot von jeweils mehreren Wochen vor und nach der Geburt, die Mutterschaftsversicherung und der Kündigungsschutz für Schwangere. Ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung darf der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin nicht kündigen. Ausnahmen kann es beispielsweise bei einer Insolvenz oder Kleinbetrieben geben, falls das Unternehmen nicht ohne eine qualifizierte Ersatzkraft bestehen kann. Falls die Schwangere eine unwirksame Kündigung erhalten sollte, muss sie gegen diese innerhalb von einer dreiwöchigen Frist Klage einreichen. Wenn die Mutter nach der Geburt ihres Kindes Elternzeit nimmt, so verlängert sich der Kündigungsschutz bis die Elternzeit abgelaufen ist.
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