☎ Anwaltshotline “Gesundheitszeugnis”

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Für die Beschäftigung in der Gastronomie und Lebensmittelbranche gelten verschärfte Voraussetzungen im gesundheitlichen Bereich. Welche das sind und was Sie als Arbeitnehmer beachten müssen, erklärt Ihnen ein Rechtsanwalt bei einer telefonischen Rechtsberatung über die „Hotline Arbeitsrecht“.

Interessantes zum Gesundheitszeugnis

  • Erstbelehrung
  • Beschäftigungsvoraussetzung
  • Amtsarzt
  • Beschäftigungsverbot
  • Krankheit

Lassen Sie sich zu diesen und weiteren Schlagwörtern zum Gesundheitszeugnis bei der „Anwaltshotline Arbeitsrecht“ beraten.

Das Gesundheitszeugnis war bis 2001 eine amtsärztliche Bescheinigung, die Mitarbeiter benötigten, um im Verkauf von Lebensmitteln oder in der Gastronomie zu arbeiten. Mit dem Gesundheitszeugnis bescheinigte der Amtsarzt, dass er bei seiner Untersuchung keine Gründe feststellen konnte, die einer Beschäftigung entgegensprachen. Auch Prostituierte benötigten für die Ausübung ihrer Tätigkeit einen solchen Gesundheitsnachweis.

Heute gibt es das Gesundheitszeugnis nicht mehr, obwohl der Ausdruck noch immer im Volksmund gebräuchlich ist. Es wurde 2001 durch die Gesundheitsbelehrung ersetzt. Vor der Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie ist durch einen Amtsarzt eine Erstbelehrung über Gesundheitsrisiken und Symptome verschiedener Krankheitsbilder durchzuführen. Im Allgemeinen muss für die Erteilung der Belehrung eine Gebühr entrichtet werden. Diese Belehrung muss alle zwei Jahre durch den Arzt oder den Arbeitgeber wiederholt werden. Eine ärztliche Untersuchung des Arbeitnehmers findet also nicht mehr statt. Tritt eine der Krankheiten auf, über die belehrt worden ist, hat das ein sofortiges Beschäftigungsverbot zur Folge. Wurde Ihnen noch vor dem Eintritt der Gesetzesänderung ein Gesundheitszeugnis ausgestellt, so ist dieses auch weiterhin gültig.

Von der Belehrungspflicht befreit sind ehrenamtliche Mitarbeiter, die beispielsweise bei Vereinsfesten oder Straßenfesten aushelfen und dafür Lebensmittel zubereiten oder verkaufen. Wenden Sie sich bei allen auftretenden Fragen zum Gesundheitszeugnis und zur Gesundheitsbelehrung direkt an einen Rechtsanwalt – nur ein erfahrener Fachmann kann Ihnen zuverlässige Auskünfte geben. Sie wollen dafür nicht extra einen Termin beim Anwalt vereinbaren? Kein Problem – ein Anruf bei unserer „Hotline Arbeitsrecht“ ist die schnelle und preisgünstige Alternative. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf.

Schriftliche Rechtsberatung zum Gesundheitszeugnis

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.