☎ Anwaltshotline “Attest”

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Sie fühlen sich angeschlagen und können nicht ins Büro? Ein Tag zu Hause bleiben ohne Attest, das sollte kein Problem sein, oder doch? Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten, um Ihren Job nicht zu riskieren! Rufen Sie jetzt die “Anwaltshotline Attest” an!

Arbeitsrechtliche Gesichtspunkte zum Attest

  • Abmahnung
  • Krankheit
  • Krankengeld
  • Sofort-Attest
  • Krankmeldung

Migräne, Durchfall oder allgemeines Unwohlsein – da hilft in der Regel Bettruhe sehr gut. Einen Tag werden die Kollegen auch ohne mich überstehen, morgen geht es mir sicher schon wieder besser, denken in dieser Situation wohl viele Arbeitnehmer. Der Gang zum Arzt wird erstmal hinten angestellt, hat man doch die wichtigsten Medikamente für solche Notfälle in der eigenen Hausapotheke. Doch ein solches Verhalten kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Denn anders als vor einigen Jahren, kann der Arbeitgeber bereits ab dem ersten Fehltag ein Attest einfordern. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (AZ: 5 AZR 886/11). Wann Arbeitnehmer also ein ärztliches Attest vorlegen müssen, kann allein der Arbeitgeber entscheiden. Dieser muss auch nicht begründen, weshalb er bei einem Mitarbeiter früher als bei einem anderen Arbeitnehmer auf ein Attest besteht.

Zudem müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren, dass sie krank sind. Wenn sie erst am Mittag Bescheid geben, dass sie wegen einer Erkrankung nicht ins Büro kommen können, kann dies mit einer Abmahnung bestraft werden. Im Attest müssen die Dauer der Krankschreibung sowie der ausstellende Arzt ersichtlich sein. Um welche Erkrankung es sich genau handelt, steht nicht im Attest. Legt der Arbeitnehmer sein Attest trotz Aufforderung durch seinen Arbeitgeber nicht vor, kann dies zu einer Abmahnung führen.

Dauert die Krankheit bis zu sechs Wochen an, erhalten Arbeitnehmer für diese Zeit ihren normalen Lohn. Danach steht Betroffenen eineinhalb Jahre lang Krankengeld zu. Diese beträgt 70 Prozent des normalen Nettogehaltes und wird von der Krankenkasse bezahlt.

Schriftliche Rechtsberatung zum Attest

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