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Sie sind arbeitssuchend und möchten sich genauer über die Arbeitsvermittlung informieren? Oder arbeiten Sie selbst als Arbeitsvermittler? Qualifizierten Rechtsrat zum Thema Arbeitsvermittlung erhalten Sie bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Ein Anruf bei unserer „Hotline Arbeitsrecht“ genügt.

Interessantes zur Arbeitsvermittlung

  • Arbeitnehmer
  • Vergütung
  • Arbeitsplatz
  • Stellenangebot
  • Vermittlungsgutschein

Die Arbeitsvermittlung, also die Vermittlung von Arbeitsplätzen an Arbeitssuchende, wird in Deutschland traditionell von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Die Berater beim Arbeitsamt übernehmen die Berufsberatung und suchen für Sie passende Stellenangebote von Arbeitgebern. Der Erfolg einer Vermittlung ist jedoch nicht garantiert. Eine Möglichkeit kann in diesem Fall für den Arbeitssuchenden die private Arbeitsvermittlung sein. Zu diesem Zweck stellt die Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitssuchenden einen Vermittlungsgutschein bis zu einer Höhe von 2.000 € (bei Langzeitarbeitslosen und Schwerbehinderten sogar bis zu 2.500 €) aus, mit dem er sich selbst einen privaten Arbeitsvermittler suchen kann. Immer mehr Arbeitsvermittler bieten Arbeitssuchenden ihre Dienste an und haben Kontakte zu Arbeitgebern, die ihre offenen Stellen gar nicht beim Arbeitsamt melden.

Rechtlich gesehen ist ein privater Arbeitsvermittler ein Makler: Er verschafft seinem Auftraggeber einen Vertragsabschluss und wird für diese Leistung bezahlt. Auch vorbereitende Arbeiten zählen zu seinen Aufgaben, also beispielsweise die Berufsberatung oder die Durchsicht von Bewerbungsunterlagen. Für diese Leistungen darf der Arbeitsvermittler keine zusätzliche Vergütung verlangen.

Seit der Gesetzesnovellierung 2002 wurden die Regeln zur privaten Arbeitsvermittlung gelockert. Bei einer Vermittlung bedarf es allerdings weiterhin eines schriftlichen Vertrages zwischen Arbeitsvermittler und dem Arbeitssuchenden. Im Vertrag muss die Vergütungshöhe genannt sein. Sie darf nicht mehr als 2000 € betragen, es sei denn, dass der von der Arbeitsagentur für die Vermittlung ausgestellte Vermittlungsgutschein höher ist. Für die Vermittlung von einem Ausbildungsplatz darf überhaupt keine Vergütung verlangt werden, für ein Au-pair-Verhältnis nur maximal 150 €.

Die Arbeitsvermittlung läuft nicht so reibungslos, wie Sie gehofft hatten? Sie sollen bereits die Vermittlungsprovision an den Arbeitsvermittler zahlen, obwohl noch gar kein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist? Es gibt ein Problem mit dem Arbeitsamt? Schnellen und kompetenten Rechtsrat erhalten Sie bei unserer „Anwaltshotline Arbeitsrecht“. Halten Sie wichtige Unterlagen griffbereit und lassen Sie sich direkt mit einem Ansprechpartner verbinden.

 Schriftliche Rechtsberatung zur Arbeitsvermittlung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.