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2016 kommen wieder Änderungen auf uns zu.

Das Vermieterpfandrecht – wann gilt es?

Im Mietrecht gibt es das sogenannte Vermieterpfandrecht. Dieses berechtigt den Vermieter nach § 562 Abs. 1 BGB „für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters“ geltend zu machen. Sind die rechtlichen Voraussetzungen für das Vermieterpfandrecht erfüllt, darf der Vermieter nach § 562b BGB auch in Eigenregie verhindern, dass der…


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