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Regierung darf Presse die Auskunft verweigern

In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren bestätigt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin: Die Bundesregierung muss Pressevertretern Details über vertrauliche diplomatische Gespräche zwischen dem deutschen Botschafter und der ukrainischen Regierung nicht offenlegen. Pressevertreter fordert Regierung zur Offenlegung vertraulicher Informationen auf Im Genauen ging es um einen Bericht des deutschen Botschafters in der Ukraine. Der Antragsteller…


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