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Mieter müssen auf empfindlichen Boden hingewiesen werden

Mieter müssen auf empfindlichen Boden hingewiesen werden

Wenn im Toilettenbereich einer Mietwohnung ein besonders empfindlicher Fußboden verlegt worden ist, dann muss der Vermieter die Mieter vor dem Einzug darauf aufmerksam machen. Andernfalls besteht im Falle einer Beschädigung kein Anspruch auf Schadensersatz. Vermieterin verlangt Schadensersatz für beschädigten Marmorboden Eine Vermieterin entdeckte nach dem Auszug der Mieter Schäden in der Wohnung: Der Marmorboden im…


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