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Gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur bei zugelassenen Leistungsbringern

Haftungsfrage bei schwerem Hirnschaden nach Unfall

Ein Krankenhaus muss nach einer grob fehlerhaften Behandlung zu 100% die Verantwortung für den Hirnschaden eines Unfallgeschädigten tragen. Der Verursachungsbeitrag der Klinik ist nach Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg deutlich höher als der Beitrag des Unfallverursachers. Wachkoma nach schwerem Verkehrsunfall Ein Pkw wurde im April 2009 in einen schwerwiegenden Unfall mit einem Krad verwickelt. Beim Überholen auf einer…


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