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Skiunfall auf Tagung

Skiunfall auf Tagung

Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein leitender Angestellter, der während einer Tagung gestürzt ist, keinen Anspruch auf eine gesetzliche Unfallversicherung hat. Sturz beim Skifahren: Anerkennung als Arbeitsunfall abgelehnt Im Rahmen einer Führungskräftetagung stürzte der leitende Angestellte eines Unternehmens, aus dem Landkreis Offenbach, beim Skifahren. Der 49-Jährige verletzte sich an der Schulter und musste anschließend medizinisch…


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