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Eltern erben Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

Eltern erben Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Eltern einer verstorbenen Minderjährigen deren digitale Nachrichten auf Facebook einsehen dürfen. Das soziale Netzwerk ist in dem Fall verpflichtet, die Zugangsdaten für den Account weiterzugeben. Mutter will Todesumstände ihres Kindes mithilfe von Facebook-Konto klären Ein 15-jähriges Mädchen kam unter ungeklärten Umständen ums Leben. Sie war in einem Bahnhof…


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