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Polizist im Rotlichtmilieu

Polizist im Rotlichtmilieu

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass ein Polizist, der sich aus eigennützigen Gründen im Rotlichtmilieu engagiert, das öffentliche Vertrauen verletzt hat und daher aus dem Dienst entfernt werden kann. Polizeibeamter vermietet seine Wohnung an Prostituierte Ein Polizeibeamter vermietete seine Eigentumswohnung für Prostitutionszwecke. Darüber hinaus half er unter anderem bei der Gestaltung der zugehörigen Internetseite und…


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Lehrer fehlt unentschuldigt

Lehrer fehlt unentschuldigt

Das Verwaltungsgericht Trier hat den Lehrer einer Berufsbildenden Schule aufgrund unentschuldigter Fehlzeiten aus dem Dienst entfernt. Der Beamte war zuvor bereits mehrfach auffällig geworden. Berufsschullehrer will nur noch am Gymnasium unterrichten Ein Berufsschullehrer war seit seiner Einstellung in den Schuldienst bereits einige Male versetzt worden. Immer wieder kam es zu Beschwerden bezüglich seines Unterrichtsstils. Seit dem Jahr 2004 wurde…


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Polizeibeamter zieht vor Gericht

Polizeibeamter zieht vor Gericht

Die Unfallfürsorge für Beamte soll diese im Ernstfall schützen und Beeinträchtigungen ausgleichen. Im vorliegenden Fall arteten die Forderungen bezüglich des Ausgleichs jedoch in einem Rechtsstreit aus. Behinderung nach Dienstunfall Im Jahr 1987 wurde ein Polizeibeamter während seiner Dienstzeit durch mehrere Schüsse schwer verwundet. Die Verletzungen des Mannes waren so stark, dass sie zu einer Behinderung von…


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Polizeibeamter zieht vor Gericht

Polizist wegen Steuerhinterziehung entlassen

Da ein Polizeibeamter das Vertrauen seines Dienstherrn unwiderruflich verloren hatte, wurde er aus dem Polizeidienst entlassen. Er hatte falschen Angaben über seine Nebentätigkeit gemacht sowie Steuern hinterzogen. Falsche Angaben über Nebentätigkeit Ein zuletzt im Raum Mainz eingesetzter Polizeibeamter, war über eine Zeitspanne von 5 Jahren zusätzlich zu seinem Hauptberuf noch einer Nebenbeschäftigung nachgegangen, ohne seinen…


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Sehhilfen für Beamte

Beamter fordert Zahlung seiner Brillengläser

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof  hat das Urteil des Verwaltungsgerichts München abgeändert und entschied, dass die beamtenrechtliche Beihilfe im zugrunde liegenden Fall nicht beschränkt werden darf. Ärztlich verordnete Sehhilfen seien essentiell bei den grundlegenden Verrichtungen des Alltags. Beschränkung der Beihilfe ist nicht verfassungskonform Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied zugunsten eines Klägers, der seinen Anspruch auf beihilferechtliche Erstattung ihm…


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