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Wichtige Gebiete zum Mietwagen

  • Autovermieter
  • Personenbeförderungsgesetz
  • Kraftfahrzeug
  • Leihwagen

Ein Mietwagen ist ein Kraftfahrzeug, das sich im Eigentum einer Fahrzeugvermietungsgesellschaft befindet und an Personen vermietet wird, die das Kraftfahrzeug temporär in ihren Besitz nehmen. Die häufig verwendete Bezeichnung Leihwagen ist juristisch gesehen nicht korrekt, da die Leihe (§§ 598 ff Bürgerliches Gesetzbuch) sich dadurch auszeichnet, dass der Verleiher dem Entleiher eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch überlässt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mietwagen und den Betrieb von Firmen, die Kraftfahrzeuge vermieten sind in den §§ 535-548 BGB (Mietvertrag) bestimmt. Zudem gilt für Mietwagen § 49 Personenbeförderungsgesetz, der insbesondere eine scharfe Trennung der Wagenvermietung vom Taxigewerbe vornimmt. Weitere rechtliche Vorschriften stellen besondere Anforderungen an die Mietwagen. So ist beispielsweise das Intervall zwischen zwei Hauptuntersuchungen bei Mietwagen nur halb so lang wie bei gewöhnliche Kraftfahrzeugen und die Versicherung der Wagen ist in der Regel teurer als dies normalerweise der Fall wäre.

Das Geschäftsfeld der Mietwagen wächst seit Jahren kontinuierlich stark. Gab es in Deutschland in der Mitte der 1990er Jahre noch rund 19.000 Mietautos, waren es 2012 schon rund 36.000. Der Umsatz der Autovermieter lag 2009 deutschlandweit bei rund 15 Milliarden Euro. Die in Deutschland verfügbaren Mietwagen werden zu 57% von Männern und zu 43% von Frauen gemietet. Die durchschnittliche Mietdauer liegt bei etwa sieben bis acht Tagen.

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