☎ Anwaltshotline “Privates Baurecht”

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  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

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Wichtige Bereiche zum Privaten Baurecht

  • Bauvertrag
  • Abnahme
  • Architekt
  • Abschlagszahlung
  • Sanierung

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Das private Baurecht enthält all jene rechtlichen Normen, die die Beziehungen zwischen privaten Baubeteiligten regeln. Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht, das in den entsprechenden Rechtsbereichen klare Grenzen zwischen Zulässigem und Unzulässigem zieht, gibt das private Baurecht den Betroffenen nur einen Rahmen vor. Anders als die öffentliche Hand beispielsweise sind Privatleute bei der Vergabe ihrer Aufträge völlig frei.

Die Rechtsquellen des privaten Baurechts in Deutschland sind vielfältig, da es hierzu kein gesondertes Gesetzbuch gibt. Eine wichtige Grundlage des privaten Baurechts ist das Werkvertragsrecht, das in den §§ 631 ff. BGB geregelt ist. Das 3. Buch Sachenrecht des BGB enthält des Weiteren einige Paragrafen, die dem Nachbarschaftsschutz dienen und somit erheblichen Einfluss auf das private Baurecht haben.

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist eine Sammlung von Klauseln die den rechtlichen Charakter von allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Die Stellung dieser Geschäftsbedingungen gehört in baurechtlichen Verträgen zum Alltag.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)spielt für das private Baurecht ebenfalls eine große Rolle. Sie regelt die Vergütung von Ingenieuren und Architekten, die an Bauprojekten beteiligt sind.

Falls Sie auch eine Frage in diesem Bereich beschäftigt, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt. Bitte halten Sie ggf. vorhandene Unterlagen zum Telefonat bereit!

Schriftliche Rechtsberatung zum Privaten Baurecht

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