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Bedeutende Bereiche zur Abstandfläche

  • Grenzabstand
  • Grundstück
  • Bebauungsplan
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Eine Abstandsfläche ist eine Freifläche vor einem Gebäude, die grundsätzlich von Bebauung freizuhalten ist. Die Freihaltung von Abstandsflächen dient der ausreichenden Bewegungsfreiheit für Feuerlösch- und Rettungseinsätze, der Reduzierung der Brandübertragungsgefahr, der besseren Belichtung und Belüftung der Gebäude sowie der Wahrung des Wohnunfriedens durch den Schutz der Aussicht und vor Immissionen.

Die Abstandsfläche ist eine der Regelungsmaterien des Bauordnungsrechts. Da das Bauordnungsrecht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fällt, gibt es auch bezüglich der Abstandsflächen unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen Ländern.

Aufgrund der Tatsache, dass alle sechzehn in Deutschland vorhandenen Landesbauordnungen auf die sogenannte Musterbauordnung zurückgehen, ähneln sich die Grundzüge der Regeln zu Abstandsflächen in der Regel recht stark. Als Grundsatz gilt, dass Gebäude so auf dem Grundstück zu errichten sind, dass die Abstandsflächen nur auf dem eigenen Grundstück oder bis zu einem gewissen Grad auch auf öffentlichen Flächen liegen. Lässt sich ein Gebäude nur so errichten, dass Abstandsflächen auf einem privaten Nachbargrundstück liegen, bedarf dies in der Regel der Zustimmung des jeweiligen Eigentümers.

Die Tiefe der Abstandsflächen berechnet sich nach der Wandhöhe des Gebäudes. Diese wird dann, je nachdem in welchem Bundesland bzw. in welchem Gebietstyp ein Gebäude liegt, mit einem Faktor multipliziert, der die einzuhaltende Tiefe in unterschiedlichem Maße verringert.

Beschweren sich Ihre Nachbarn bei Ihnen, weil Sie eine zu geringe Abstandfläche eingehalten haben sollen? Holen Sie sich rechtlichen Beistand und rufen Sie die Nummer der „Anwaltshotline Abstandfläche“ an. Bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen für das bevorstehende Telefonat vor und rufen Sie jetzt gleich die „Hotline Abstandfläche“ an!

Schriftliche Rechtsberatung zur Abstandfläche

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