Rechtsanwalt Dr. iur. Markus Thier ist in der telefonischen (TRB) und schriftlichen Rechtsberatung (SRB) für uns tätig.
Zu folgenden Bereichen steht er für Rechtsfragen zur Verfügung:

Arbeitsrecht (nur TRB)

Die Anwaltshotline Arbeitsrecht klärt alle Fragen rund um die Themen Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Urlaub und Gehalt. Durch das Arbeitsrecht wird die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geregelt. Das Rechtsgebiet umfasst Themen wie die Abfindung, den Mutterschutz, das Gehalt, die Abmahnung, den Arbeitsschutz oder den Anspruch auf Urlaub. Auch wenn es um Kündigung, bzw. eine Kündigungsschutzklage geht, sind sie hier richtig. Für das Telefonat sollte zum Beispiel der Arbeitsvertrag oder die Kündigung bereitgehalten werden, damit der Anwalt Ihre Fragen am Telefon möglichst schnell beantworten kann.

Arztrecht (nur TRB)

Das Arztrecht ist ein Teilgebiet des Medizinrechts und befasst sich speziell mit den rechtlichen Aspekten der ärztlichen Tätigkeit. Es umfasst die Regelungen, die die Rechte und Pflichten der Ärzte sowie das Verhältnis zwischen Ärzten und Patienten bestimmen. Das Arztrecht befasst sich mit Themen wie der ärztlichen Aufklärungspflicht, der Arzthaftung, dem ärztlichen Berufsrecht und der ärztlichen Vergütung. Ziel ist es, die Qualität und Sicherheit der medizinischen Versorgung zu gewährleisten, das Vertrauen in den ärztlichen Berufsstand zu stärken und einen angemessenen Schutz von Ärzten und Patienten sicherzustellen.

Erbrecht (nur TRB)

Die Anwaltshotline Erbrecht hilft Ihnen rund um die Rechte und Pflichten weiter, die nach einem Todesfall auftreten. Nach dem Tod eines Erblassers gehen Sie ggf. auf den Erbfolger über. In diesem Rechtsbereich treten häufig Fragen in Bezug auf die Erbenhaftung, die Erbschaftsteuer oder den Erbschein auf. Auch die Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen bereitet vielen Rechtssuchenden Sorgen. Haben Sie konkrete Fragen, was die Testamentsvollstreckung anbelangt? Z.B. in Bezug auf eine Testamentsanfechtung, die Nachlassinsolvenz und die Witwenrente. Auch bei Unklarheiten, was die Nachlassverbindlichkeiten, den Pflichtteilanspruch und die Erbengemeinschaft angeht, sind Sie hier richtig. Des Weiteren werden die Themen Testament, SchenkungsvertragGrundstücksbewertung und Erbvertrag  hier besprochen. Dazu gehört die Testamentsvollstreckung, die Nachlasshaftung sowie die Erbausschlagung. Wenn Sie Hilfe bei einer Testamentformulierung oder bei der Erstellung eines Erbvertrags benötigen, kann Ihnen ein Anwalt in die Feder diktieren. Häufig kommt es nach einem Todesfall zu Auseinandersetzungen zwischen den Erben, die sie ebenfalls hier besprechen können.

Medizinrecht (nur TRB)

Das Medizinrecht befasst sich mit den rechtlichen Aspekten des Gesundheitswesens und umfasst eine Vielzahl von Regelungen. Es regelt die Beziehungen zwischen Ärzten und Patienten, einschließlich der Arzthaftung und der Patientenrechte. Darüber hinaus befasst es sich mit Fragen der Medizinprodukte, des Arzneimittelrechts und der medizinischen Forschung. Das Medizinrecht enthält auch Bestimmungen zum Datenschutz im medizinischen Kontext und zur Ethik in der medizinischen Praxis. Es dient der Rechtssicherheit im Gesundheitswesen und dem Schutz der Interessen von Patienten, Ärzten und anderen Akteuren im Gesundheitswesen.

Mietrecht

Sie haben mietrechtliche Fragen zur Schönheitsreparatur, der Mieterhöhung oder der Nebenkostenabrechnung? Auch unklare Klauseln in Ihrem Mietvertrag können geprüft werden. Sie erhielten eine Mieterhöhung und wollen mit dem Mietspiegel abgleichen, wir helfen! Auch die Betriebskostenabrechnung oder die Zwangsräumung sind Themen des Mietrechts. Sie haben eine überhöhte Nebenkostenabrechnung erhalten oder es ist ein Fehler in der Betriebskostenabrechnung aufgetaucht? Der Vermieter weigert sich, die notwendigen Reparaturen in der Mietwohnung durchzuführen oder zahlt der Mieter die Miete oder Mieterhöhung nicht? Auch zu anderen Fragen zum Mietverhältnis wie etwa Kaution oder Kündigung berät Sie ein im Mietrecht erfahrener Rechtsanwalt gern. Halten Sie am besten Ihren Mietvertrag für das Telefonat bereit.

Privatrecht

Das Privatrecht ist ein wichtiger Zweig des Rechtssystems, der die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und privatrechtlichen Körperschaften regelt. Es umfasst Regelungen, die die Rechte und Pflichten von Privatpersonen in ihren privaten Beziehungen bestimmen, wie Vertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Sachenrecht. Das Privatrecht regelt Fragen wie Vertragsabschlüsse, Eigentumsübertragungen, Eheschließungen, Scheidungen, Erbschaften, Schadenersatz und vieles mehr. Es dient dazu, die Autonomie der Privatpersonen zu respektieren, ihre Interessen zu schützen und den rechtlichen Rahmen für ihre Beziehungen zu schaffen.

Strafrecht

Das Strafrecht ist ein Teilgebiet des Rechts, das sich mit strafbaren Handlungen und deren Folgen befasst. Es umfasst die Vorschriften, die das Verhalten der Menschen in der Gesellschaft regeln und die Strafen für strafbare Handlungen festlegen. Das Strafrecht definiert Straftatbestände wie Diebstahl, Körperverletzung, Mord, Vergewaltigung und andere Delikte. Außerdem regelt es das Strafverfahren, in dem Straftaten verfolgt und geahndet werden. Das Strafrecht sichert die Einhaltung der Rechtsnormen und trägt zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der Gesellschaft bei.

Verkehrsrecht

Sie sind zu schnell gefahren und wurden geblitzt? Jetzt liegt Ihnen der Bußgeldbescheid vor und es droht sogar ein Fahrverbot? Haben Sie eine rote Ampel übersehen oder hat man Sie mit Alkohol am Steuer erwischt? Dann sollten Sie am besten sofort handeln, um das Strafmaß zu mildern. Auch bei Fragen zur Haftung bei einem Verkehrsunfall können Sie sich von einem im Verkehrsrecht qualifizierten Rechtsanwalt über Ihre rechtliche Situation aufklären lassen und mit ihm die weiteren Schritte planen.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien. Es umfasst die Rechtsgrundlagen und Regeln für den Abschluss, die Auslegung und die Abwicklung von Verträgen. Das Vertragsrecht bestimmt die Rechtspflichten und Rechte der Vertragsparteien, regelt die Vertragsformen, den Vertragsinhalt, die Gewährleistung und die Vertragsbeendigung. Es dient der Rechtssicherheit und Verlässlichkeit im Wirtschaftsverkehr und dem Schutz der Vertragsparteien. Das Vertragsrecht bildet damit die Grundlage für eine Vielzahl privater und geschäftlicher Vereinbarungen.

Zivilrecht

Das Zivilrecht ist der Kernbereich des Privatrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Privatrechtssubjekten. Es umfasst verschiedene Rechtsgebiete wie das Vertragsrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht, das Erbrecht und das Haftungsrecht. Das Zivilrecht legt die rechtlichen Grundlagen und Regeln fest, die das Verhalten und die Rechte des Einzelnen in seinen privaten Beziehungen bestimmen. Es soll die Interessen des Einzelnen schützen, seine Rechte und Pflichten festlegen und einen gerechten rechtlichen Rahmen für seine privaten Angelegenheiten schaffen.

 

 

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Ausgezeichnet25%
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Furchtbar50%

Kompetent und hilfreich

Rated 4,0 out of 5
23. April 2024

Einfühlsamer Anwalt, der schnell und allumfassend den Fall analysierte und mir eine Antwort geben konnte.

N.N.

Mysteriös

Rated 1,0 out of 5
7. März 2024

Nachdem ich Fr.3300.- bezahlt hatte , dazu noch Unentgeltliche Rechtshilfe gutgesprichen wurde , meldet sich Herr M.Thier den ich auf ” getyourlawyer.ch” kennenlernte nie , oder vertröstet auf morgen und meldet sich nicht , unverständlich und deprimierend .sehr schade

Welschinger Hanspeter

Ein ausgezeichnteter Anwalt mit Erfahrung

Rated 5,0 out of 5
24. Januar 2024

Profesionelle Beratung, schnelle Reaktion und ein angemessenes Honorar.

A.

Betrugsfall?

Rated 1,0 out of 5
8. Januar 2024

Ich war schockiert, wie dieser Anwalt, der Erbrecht als Spezialgebiet seiner Beratung in seiner Liste ausweist, mit minimalen Aufwand maximalen Schaden in unserem Fall erreicht. Eigentlich benötigte ich nur eine Kurzauskunft am Telefon zu einem Standardformular eines Notars zur Ausschlagung eines Erbes. Der Anwalt der Hotline zog mit seiner fragwürdigen Rechtsberatung den Antrag auf Ausschlagung an sich, verlangte 1000 Euro Vorkasse und Vollmacht, obwohl nur ein Notar und nicht ein Anwalt die Ausschlagung eines Erbes beantragen kann, was er in seinem selbst genannten Fachgebiet Erbrecht als Anwalt (zudem sei er Notar in der Schweiz) wissen müsste. Der Auftrag wurde an diesen Anwalt vergeben nach seiner schriftlichen Zusicherung, er werde wegen der kurzen Fristen „zeitnah“ den Antrag einreichen. Er tat bis zum Fristende wochenlang nichts, auch auf viele Erinnerungen und Rückfragen nicht, erst am allerletzten Tag der Fristen schrieb er einen wirkungslosen Antrag ohne Notar an das Gericht, das bald darauf einen negativen Bescheid zusandte, über den er nur mündlich informierte, uns aber bis heute nie zustellte. Unser neuer Anwalt klagt jetzt gegen ihn auf Herausgabe. Ich habe Zweifel an den angeblich über 17000 positiven Bewertungen auf dieser Plattform, die nur sieben Anwälte ausweist, das Gütesiegel mit den 17000 positiven Bewertungen wirkt so als sei es mit Photoshop erzeugt. Die Plattform gab auf schriftliche Anfrage keine Auskunft zu diesem Siegel und der Entstehung der angeblich über 17000 positiven Bewertungen. Die Plattform vermittelte mit der telefonischen Auskunft ein Lockangebot, das dann außerhalb der Plattform zu bezahlen war. Die Plattform deutsche-rechtsanwaltshotline.de distanziert sich vom Auftrag, den der Anwalt über die Hotline eingefädelt hat, dann aber außerhalb der Plattform mit 1000.- Euro Vorkasse bezahlen ließ und bewirbt ihn weiter auf ihrer Plattform. Der Notar, der unseren Fall zuerst bearbeitet hatte, gab uns die Auskunft, nur über einen Notar könne die Ausschlagung eines Erbes bei Gericht eingereicht werden. Wir haben notarielle Vollmacht an den Anwalt, im Glauben, dass dann der Auftrag zur Ausschlagung über den Notar zustande käme. Bei allen weiteren Rückfragen an den Anwalt in den Wochen seiner Untätigkeit, bei dem langsam Zweifel aufkamen, ob nicht die Ausschlagung weiter über den Notar erklärt werden müsste, und den weiteren Verlauf, seinem verspäteten Schreiben an das Gericht am letzten Tag der Frist mit dem Antrag auf Ausschlagung des Erbes ohne Notar, wurde uns klar, dass wir wohl getäuscht wurden.

J. Peter