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Irreführende Kondom-Werbung

Irreführende Kondom-Werbung

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Angabe „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ auf einer Kondomverpackung irreführend ist. Auch wenn diese Aussage scherzhaft gemeint ist, sei die Anspielung auf multiple Orgasmen nicht für jeden Verbraucher auf Anhieb ersichtlich. Kondomverpackung verspricht 21 Orgasmen Kondome zählen als Medizinprodukte gemäß § 3 Abs. 1 d) Medizinproduktegesetz (MPG)…


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Werbespot

Berliner Gericht sieht in regionalen Werbespots einen Verstoß

Eine beliebte Plattform für Werbetreibende stellt das Fernsehen dar. Millionen Deutsche verbringen täglich mehrere Stunden vor dem Gerät und sind dabei dem Einfluss der digitalen Macht und somit auch der ausgestrahlten Werbung ausgesetzt. Dies nutzen Werbekunden für ihre Zwecke und versuchen auf diese Weise, neue Käufer für ihre Produkte zu gewinnen. Häufig konzipierten die Marketingexperten…


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