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Irreführendes Internetangebot

Irreführendes Internetangebot

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass eine Firma keine irreführenden Produktabbildungen verwendenden darf, welche die Kaufentscheidung potentieller Kunden beeinflussen könnten. Konkurrenz reicht Unterlassungsklage gegen Amazon-Angebot ein Eine Firma aus Lampertheim (Hessen), die mehrere Haushalts- und Gartenartikelgeschäfte leitet, vertreibt ihre Artikel auch über den Internetversandhändler „Amazon“. Auf dieser Plattform warb das hessische Unternehmen unter anderem für einen…


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