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Spiritueller Betrug rechtfertigt Schadenersatz

Ein spiritueller Lehrer muss an seine Schüler Schadenersatz von insgesamt 109.500,88 Euro leisten, weil er das Geld nicht wie besprochen zum Wohle der Menschheit einsetzte. Das entschied das Oberlandesgericht München in einem Berufungsverfahren (Urteil vom 10.12.2015, Az. 14 U 915/15). Ehepaar glaubte an spirituelle Märchen seines Meisters Bei dem Kläger handelt es sich um einen…


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