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Bruststraffung nicht absetzbar

Steuerliche Aspekte bei Behandlungsleistungen durch Privatklinik

Die Behandlungsleistungen, die von Privatkrankenhäusern angeboten werden, sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Der Bundesfinanzhof hat allerdings geurteilt, dass in manchen Fällen diese Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sein können, unabhängig von geltenden sozialversicherungsrechtlichen Zulassungen. Dieses Urteil ist für die Betreiber von Privatkrankenhäusern von immenser Bedeutung. Dem nationalen Recht entsprechend, sind deren Leistungen nämlich lediglich dann…


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