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Pranger der BILD-Zeitung ist zulässig

Pranger der BILD-Zeitung ist zulässig

Die BILD-Zeitung darf Namen und Fotos der vermeintlichen Facebook-Hetzer öffentlich bekanntmachen. Das Landgericht München hat den Antrag auf Rechtsschutz einer betroffenen Nutzerin abgelehnt. Was ist der „Pranger der Schande“? Die BILD-Zeitung hatte im Oktober 2015 mit einer umstrittenen Aktion für Schlagzeilen gesorgt. Sowohl in ihrer Printausgabe als auch auf ihrer Online-Seite veröffentlichte das Boulevardmagazin das…


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