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Irreführende Kondom-Werbung

Irreführende Kondom-Werbung

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Angabe „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ auf einer Kondomverpackung irreführend ist. Auch wenn diese Aussage scherzhaft gemeint ist, sei die Anspielung auf multiple Orgasmen nicht für jeden Verbraucher auf Anhieb ersichtlich. Kondomverpackung verspricht 21 Orgasmen Kondome zählen als Medizinprodukte gemäß § 3 Abs. 1 d) Medizinproduktegesetz (MPG)…


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