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Praktikum muss nicht auf Probezeit angerechnet werden

Praktikum muss nicht auf Probezeit angerechnet werden

Mit Urteil vom 19.11.2015 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass ein Praktikum, das einem Ausbildungsverhältnis vorausgeht, nicht auf die Probezeit der Berufsausbildung selbst angerechnet werden muss. Damit bestätigte das Gericht das Urteil vom 30.07.2014 des Landesarbeitsgerichtes Hamm (Az. 3 Sa 523/14). Kläger war in der Probezeit gekündigt worden Das Bundesarbeitsgericht hatte einen Fall aus Nordrhein-Westfalen zu entscheiden.…


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