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Polizisten besitzen kinderpornographische Dateien

Anklage eines Polizeibeamten wegen Kinderpornos

Wer im Besitz kinderpornographischer Dateien ist, wird in der Regel von der Gesellschaft ausgegrenzt und als „Kinderschänder“ tituliert. Auch der Staat reagiert in solchen Fällen oftmals mit harten Sanktionen und geht gegen die Besitzer derartiger Videos oder Bilder mit Strafen vor. Insbesondere, wenn es sich bei den Betroffenen um Personen handelt, die ein wichtiges Amt…


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