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Das Jobcenter kann vom Kläger keine Leistungen zurückfordern

Rentennachzahlung rechtfertigt keine Erstattung von Sozialleistungen ans Jobcenter

Das Jobcenter kann von einem ehemaligen Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht die Rückerstattung aller Leistungen verlangen, weil für diesen im Nachhinein ein Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung festgestellt worden ist. Sozialhilfeempfänger bekommt Erwerbsminderungsrente Der 1984 geborene Kläger hatte im Zeitraum Dezember 2012 bis April 2013 Leistungen vom Jobcenter in Höhe von  2.952 Euro ausbezahlt bekommen. Nachträglich…


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