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Urteil des VG Berlin

Wohnungszusammenlegung verweigert

Wohnungseigentümern steht es innerhalb gewisser Grenzen frei, was sie mit ihren Wohnungen machen. Wer beispielsweise zwei direkt nebeneinanderliegende Wohnungen sein Eigen nennt, der kann beide Wohnungen zu einer einzigen Wohnung zusammenlegen.  Wie sich nun jedoch in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin herausstellte, kann auch eine solche Wohnungszusammenlegung geltendem Recht widersprechen. Zwei Wohnungen zusammenlegen – geht…


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