News

Kündigungsschreiben

Krankenschwester darf keine Brötchen mehr essen

Dem Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg nach, darf eine Krankenschwester nicht wegen der Entwendung von acht halben Brötchen fristlos gekündigt werden. Zunächst hätte eine Abmahnung durch den Arbeitgeber als milderes Mittel erfolgen müssen. Fristlose Kündigung nach 23 Dienstjahren Die Klägerin war seit 1991 als Krankenschwester bei einer Betreiberin mehrerer Krankenhäuser in Hamburg angestellt und ist unkündbar.…


weiterlesen